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Speicherfristen, Dateiformate, Dateigröße, Angaben Baugrundstück
Onlinedienst Digitale Baugenehmigung
Ja. Der Antragsentwurf wird automatisch zwischengespeichert, solange er nicht eingereicht ist.
Alle eingegebenen Daten sowie hochgeladenen Unterlagen bleiben gespeichert und können später weiterbearbeitet werden. Sie finden Ihren Entwurf auf der Startseite unter dem Auswahlfeld „Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen“
Aktive Antragsbearbeitung (automatisches Timeout):
Die Anmeldung über BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) muss nach mehr als 24 Minuten Inaktivität im Onlinedienst erneut erfolgen.
Verweildauer eines Antragsentwurfes:
Solange der Antrag nicht freigezeichnet und eingereicht wurde, kann er beliebig oft bearbeitet werden. Es gibt derzeit keine feste zeitliche Begrenzung, bis wann ein Antrag eingereicht sein muss.
Bitte beachten Sie jedoch:
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass monatelang bestehende Entwürfe seitens des Anbieters aus technischen Gründen bereinigt werden.
- Bei längerer Bearbeitungszeit können sich die Rechtsgrundlagen ändern – daher empfiehlt sich eine zeitnahe Einreichung.
Ihr Antrag bleibt auch nach Abschluss des Verfahrens grundsätzlich dauerhaft einsehbar, solange Sie Zugriff auf Ihr Nutzerkonto (BundID oder MUK) haben.
Einsehbar sind insbesondere:
- der vollständige Antrag
- hochgeladene Unterlagen
- behördliche Rückmeldungen
- der digitale Bescheid
Der Antrag wird nicht automatisch gelöscht.
Eine Löschung ist zwar grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine dauerhafte Bereitstellung der Daten kann dennoch nicht garantiert werden.
Ihren Entwurf können Sie auf der Startseite unter „Antragsentwurf gemeinsam ausfüllen und fortsetzen“ durch Klick auf „Löschen“ jederzeit löschen.
Das Löschen eines bereits eingereichten Antrages ist nicht vorgesehen.
Damit verbunden ist es auch nicht möglich Dateien aus einem bereits eingereichten Antrag zu löschen und durch z.B. eine korrigierte Version zu ersetzen. In diesem Fall muss dann schlicht eine neue Datei hinzugefügt und gegebenenfalls mit einem entsprechenden Hinweis in der Nachricht versehen werden. Dies bewahrt die Transparenz im Verfahren, da die Übertragung sämtlicher Dateien in die Bauakte bereits erfolgt ist.
Beim Upload von Dateien im Onlinedienst Digitale Baugenehmigung sind folgende Vorgaben zu beachten:
- jede Bauvorlage, jedes Schriftstück und jedes Formular ist als Einzeldatei hochzuladen
- Dateinamen dürfen keine Sonderzeichen sowie Umlaute beinhalten (Es sind lediglich die Zeichen a-A und z-Z, die Ziffern 0 bis 9 sowie der _ (Unterstrich) zu verwenden)
- Dateiformate: PDF/A-1 oder PDF/A-2
Hinweis: Systemseitig können teilweise auch normale PDF hochgeladen werden (z. B. bei der Bauvorlageberechtigung). Bauordnungsrechtlich vorgeschrieben ist PDF/A.
Anforderungen an die PDF/A-Dateiinhalte:
- dürfen keine verdeckten oder aktiven Elemente enthalten, z. B. eingebettete Videos, Formularfelder, interaktive Elemente, technische Metadaten von Programmen
- Dateianhänge innerhalb einer PDF sind unzulässig
- Layer sind auf einer Ebene zusammenzufassen
- es dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge eingebettet sein
- in jeder Zeichnung muss neben der numerischen Angabe des Maßstabs auch eine entsprechende grafische Maßstabsleiste enthalten sein; diese ist immer an der gleichen Stelle – in der Nähe des Schriftfeldes – anzuordnen und mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriften
- Obergrenze Dateigröße 40 MB pro Datei
- zwingender Aufbau der Dateinamen gemäß folgendem Beispiel:
EG_Grundriss_20230206_V204 für einen Erdgeschossgrundriss vom 06.02.2023, Version 2.04.
Bauvorlagen müssen revisionssicher archiviert werden. Dies ist nur im Format PDF/A möglich. Auch wird so gewährleistet, dass Bauvorlagen exakt wie eingereicht, also beispielsweise ohne Varianzen durch unterschiedliche PDF-Programme, geprüft werden können.
Sie können beliebig viele Dateien hochladen. Die maximale Größe je Datei beträgt 200 MB. Sie können insgesamt maximal 200 MB hochladen.
Sie sehen unter der Übersicht der Anlagen einen Fortschrittsbalken, der Ihnen die aktuelle Gesamtgröße aller Anlagen und somit auch die freie Kapazität anzeigt.
Sie können versuchen die Dateien mit gängigen Officeprodukten zu komprimieren. Die Lesbarkeit von Plänen muss jedoch gewährleistet sein.
Weitere Dateien (Bauvorlagen) können nach Einreichen des Antrages nachgereicht werden.
Wählen Sie in der Auswahllisten Planstraße, wenn noch kein Straßenname vorhanden ist.