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Umgang mit offenen Anträgen, die bis Ende 2025 eingereicht wurden
Aus "Bauantrag stellen 2.0"
Bis zum 31.12.2025 wurden Anträge über den Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ eingereicht. Diese Anträge werden nach altem Rechtsstand weiterbearbeitet und beschieden. Auch das Nachreichen von Unterlagen ist weiterhin möglich (sofern Sie dazu durch die zuständige Bauprüfabteilung aufgefordert werden). Sie erhalten die erforderlichen Informationen zum Nachreichen von Unterlagen in einem Nachforderungsschreiben.
Sie übermitteln fehlende Unterlagen grundsätzlich nicht eigeninitiativ.
Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter in der zuständigen Bauprüfabteilung stellt fest, ob und welche Unterlagen für die Prüfung erforderlich sind. Sie erhalten ein Schreiben mit Auflistung der nachzureichenden Unterlagen und einen speziell für Sie und Ihren Antrag erstellten Link. Sie werden dann in Ihr Servicekonto bzw. in Ihr Servicekonto Business geleitet. Sie loggen sich ein und laden die entsprechenden Dateien hoch. Beachten Sie dabei bitte die Hinweise, die direkt in der Webanwendung zum Nachreichen vermerkt sind.
Sollte der Nachreichungslink nicht funktionieren oder nicht das gewünschte Ergebnis liefern, kann Ihnen die im Folgenden dargestellte Hilfestellung möglicherweise bereits helfen.
! Hinweis für Nachreichungen über das Servicekonto Business:
Der Nachreichungsdienst ist für Service-Konten für Geschäftskunden noch nicht mit verknüpft.
Daher ist es erforderlich, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst eine Anpassung in ihrem Servicekonto Business vornehmen. Sofern sie über die notwendigen administrativen Berechtigungen verfügen, kann die Verknüpfung mithilfe der im Handout beschriebenen Schritte aus dem Dokument erfolgen: nachreichung-digitaler-bauantrag-anpassungen-servicekonto-business-data.pdf. Andernfalls ist die entsprechend berechtigte Person im Unternehmen zu informieren.
Wichtig ist, dass Sie sich dann wieder abmelden bzw. den Browser schließen und die Nachreichung durch Klick auf den Link aus dem Nachreichungsschreiben (dann werden Sie automatisch erneut zur Anmeldung geleitet) starten.
Grundsätzliche Unterstützung bietet der Telefonische Hamburg Service, der mit der Problemstellung vertraut ist:
Telefon: +49 40 428 28 1234 (Montag bis Freitag, 8:00–16:00 Uhr)
E-Mail: hilfe@service.hamburg.de
Darüber hinaus kann Ihnen auch die antragsbearbeitende Sachbearbeitung weiterhelfen. Sie finden die Kontaktinformationen in Ihrem Nachforderungsschreiben.
Beim Upload von Dateien im Onlinedienst Digitale Baugenehmigung sind folgende Vorgaben zu beachten:
- jede Bauvorlage, jedes Schriftstück und jedes Formular ist als Einzeldatei hochzuladen
- Dateinamen dürfen keine Sonderzeichen sowie Umlaute beinhalten (Es sind lediglich die Zeichen a-A und z-Z, die Ziffern 0 bis 9 sowie der _ (Unterstrich) zu verwenden)
- Dateiformate: PDF/A-1 oder PDF/A-2
Hinweis: Systemseitig können teilweise auch normale PDF hochgeladen werden (z. B. bei der Bauvorlageberechtigung). Bauordnungsrechtlich vorgeschrieben ist PDF/A.
Anforderungen an die PDF/A-Dateiinhalte:
- dürfen keine verdeckten oder aktiven Elemente enthalten, z. B. eingebettete Videos, Formularfelder, interaktive Elemente, technische Metadaten von Programmen
- Dateianhänge innerhalb einer PDF sind unzulässig
- Layer sind auf einer Ebene zusammenzufassen
- es dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge eingebettet sein
- in jeder Zeichnung muss neben der numerischen Angabe des Maßstabs auch eine entsprechende grafische Maßstabsleiste enthalten sein; diese ist immer an der gleichen Stelle – in der Nähe des Schriftfeldes – anzuordnen und mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriften
- Obergrenze Dateigröße 40 MB pro Datei
- zwingender Aufbau der Dateinamen gemäß folgendem Beispiel:
EG_Grundriss_20230206_V204 für einen Erdgeschossgrundriss vom 06.02.2023, Version 2.04.
Bauvorlagen müssen revisionssicher archiviert werden. Dies ist nur im Format PDF/A möglich. Auch wird so gewährleistet, dass Bauvorlagen exakt wie eingereicht, also beispielsweise ohne Varianzen durch unterschiedliche PDF-Programme, geprüft werden können.
Ja, Sie erhalten eine positive Anzeige, dass Ihr Einreichen erfolgreich war.
Sie erhalten außerdem eine sogenannte OD-Vorgangsnummer, die Sie sich für mögliche spätere Kommunikation mit Ihrer Bauprüfabteilung vermerken sollten. Zusätzlich können Sie sich eine E-Mail mit der Zusammenfassung der eingereichten Dokumente und Angaben zusenden lassen. Die OD-Vorgangsnummer wird dort auch angezeigt.
Ja, Sie können beliebig oft etwas nachreichen. Übersichtlicher ist es für alle Beteiligten, wenn Sie Ihre Nachreichung in einem Ablauf vornehmen und nicht beispielsweise für jedes Dokument einzeln den gesamten Nachreichungsprozess durchlaufen.
Aufgrund der maximalen Dateigröße von insgesamt 40 MB pro Nachreichung kann es sein, dass Sie Nachreichungsprozess zwingend mehrfach durchführen müssen.
Der Bescheid wird Ihnen in Ihr Servicekonto oder Servicekonto Business zugestellt. Bauvorlagen werden per Onlinespeicher (dDatabox) zugestellt.