Ausgewählte Online-Dienste des Hamburg Service für die Beantragung und Errichtung von baulichen Anlagen.
Digitales Baugenehmigungsverfahren – Bauantrag 2.0
Digitaler Bauantrag für Bauprojekte in Hamburg sind ab dem 01.01.2024 verpflichtend zu beantragen. Im Online-Dienst können Sie Genehmigungen, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zur Errichtung, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Beseitigungen von baulichen Anlagen beantragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Flyer und weitere Informationen hier.
Bauantrag - Laufende Antragsverfahren
Nur für den alten Onlinedienst „Bauantrag stellen“. Dieser wird zum 31.12.2023 eingestellt! Der Online-Dienst „Bauantrag – Laufende Antragsverfahren“ ermöglicht die Einsichtnahme in einen gestellten Bauantrag und u.a. die Nachreichung von Unterlagen.
Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn
Der Bau- oder Abbruchbeginn sowie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten genehmigter Vorhaben ist der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieser Online-Dienst wendet sich an alle genehmigten Vorhaben, egal ob deren Beantragung digital oder in Papier erfolgte.
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen gemäß § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle in Form einer Vorankündigung angekündigt werden.
Nacht, Sonn- Feiertagsarbeitsgenehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit/ an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV.
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.