Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Bauen Wege zur Baugenehmigung

Online-Dienste

​​​​​​​

Ausgewählte Online-Dienste des Hamburg Service für die Beantragung und Errichtung von baulichen Anlagen.​​​​​​​

Digitales Baugenehmigungsverfahren – Bauantrag 2.0

Digitaler Bauantrag für Bauprojekte in Hamburg sind ab dem 01.01.2024 verpflichtend zu beantragen. Im Online-Dienst können Sie Genehmigungen, Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zur Errichtung, Änderungen, Nutzungsänderungen oder Beseitigungen von baulichen Anlagen beantragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Flyer und weitere Informationen hier.

Bauantrag - Laufende Antragsverfahren

Nur für den alten Onlinedienst „Bauantrag stellen“. Dieser wird zum 31.12.2023 eingestellt! Der Online-Dienst „Bauantrag – Laufende Antragsverfahren“ ermöglicht die Einsichtnahme in einen gestellten Bauantrag und u.a. die Nachreichung von Unterlagen.

Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn

Der Bau- oder Abbruchbeginn sowie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten genehmigter Vorhaben ist der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieser Online-Dienst wendet sich an alle genehmigten Vorhaben, egal ob deren Beantragung digital oder in Papier erfolgte.

Baustellenvorankündigung

Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen gemäß § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle in Form einer Vorankündigung angekündigt werden.

Nacht, Sonn- Feiertagsarbeitsgenehmigung

Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit/ an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV. 

Zustimmung im Einzelfall

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

 

Zum Weiterlesen

Zugriff auf Baunormen (DIN)

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfolgt.

FHH-BSW
Informationen für die Bauherrenschaft

Was muss auf Seiten der Bauherrenschaft beachtet werden?

Hier erhalten Sie zudem hilfreiche Links und Downloads

FHH-BSW
Aufgaben von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren / Anerkennungsverfahren

Erfahren Sie, wie Sie Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur werden können

Merkblatt zur Anerkennung als Prüfingenieur/in zum Download