Ausgewählte Online-Dienste des Hamburg Service für die Beantragung und Errichtung von baulichen Anlagen.
Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“
Der Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ ermöglicht es Ihnen, Anträge zu stellen, gemeinsam mit beteiligten Personen an Entwürfen zu arbeiten und diese zu speichern sowie auf bereits eingereichte Anträge zuzugreifen. Sämtliche Kommunikation wird so an einem Ort gebündelt und Bescheide rechtssicher über das Postfach der hinterlegten BundID bzw. des hinterlegten Mein Unternehmenskontos bekanntgegeben. Weiterführende Informationen finden Sie unter „Digitales Baugenehmigungsverfahren“ auf dieser Seite oder direkt im verlinkten Onlinedienst.
Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn
Der Bau- oder Abbruchbeginn sowie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten genehmigter Vorhaben ist der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dieser Online-Dienst wendet sich an alle genehmigten Vorhaben, egal ob deren Beantragung digital oder in Papier erfolgte.
Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen gemäß § 2 Abs. 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle in Form einer Vorankündigung angekündigt werden.
Nacht, Sonn- Feiertagsarbeitsgenehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von lärmintensiven Maschinen und Geräten auf Baustellen zur Nachtzeit/ an Sonn- und Feiertagen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV.
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.