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Erläuterungen zum Inhalt von Bauvorlagen

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Voraussetzung für die zügige Bearbeitung eines Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde sind vollständige und widerspruchsfreie Bauvorlagen. Sie machen Nachforderungen entbehrlich und fördern die fristgerechte Erteilung der Baugenehmigung.

In der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) sind die mit dem Antrag einzureichenden Bauvorlagen aufgeführt und Anforderungen an Bauvorlagen beschrieben. Sie enthält eine Auflistung der Angaben und Darstellungen, die in den Bauzeichnungen und den bautechnischen Nachweisen enthalten sein müssen. 

In den nachfolgenden Beispielen werden Hinweise und Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Bauvorlagenverordnung angeboten. 

Die Informationen richten sich vorrangig an Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser. Sie vermitteln aber auch anderen Interessierten einen Eindruck, welche fachlichen Aussagen in Bauzeichnungen erforderlich sind.

01 Lageplan

02 Dachaufsicht - Außenraum

03 Grundriss Untergeschoss

04 Grundriss Erdgeschoss

05 Grundriss 1. Obergeschoss (barrierefrei erreichbare Wohnung)

06 Grundriss 2.-5. Obergeschoss

07 Grundriss 6. Obergeschoss

08 Schnitte

09 Nord- und Westansicht

10 Süd- und Ostansicht

Beachten Sie weitere Informationen zur BauVolVO:

Bauprüfdienst (BPD) 5/2016 Erstellung und Prüfung von Brandschutznachweisen (BPD Brandschutznachweise)