Digitales Baugenehmigungsverfahren

Mit dem Onlinedienst bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag in wenigen Schritten vollständig digital zu erstellen.

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Digitales Baugenehmigungsverfahren

Unter „Digitale Baugenehmigung“ können Sie Ihren Bauantrag digital einreichen. Alle wichtigen Informationen sowie Unterstützungsangebote finden Sie direkt im Onlineportal.

Mit dem Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag in wenigen Schritten vollständig digital zu erstellen. Alle beteiligten Behörden können elektronisch auf die eAkte zugreifen und die Genehmigungsschritte bearbeiten.

Im Onlinedienst stehen Ihnen verschiedene Verfahren zur Auswahl, sie können dort Anträge in Verfahren nach §§ 62 – 64a, 67 Abs. 2, 75, 77 HBauO sowie 172 BauGB stellen. In der Zukunft wird dieses Angebot noch weiter ausgebaut. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Vollständige digitale Bearbeitung ohne nachträgliche Digitalisierung für verzögerungsfreie Prüfung
  • Bescheidzustellung erfolgt elektronisch. Bescheide werden über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben.
  • Verwendung bundesweiter Nutzerkonten (BundID/Mein Unternehmenskonto) erleichtert länderübergreifende Arbeit
  • Antragsentwürfe werden laufend gespeichert, es kann parallel an mehreren Antragsentwürfen gearbeitet werden
  • Bauherrschaft, Entwurfsverfassende und Fachplanende können gemeinsam an der Antragstellung mitwirken
  • Nach Antragstellung Einblick in eingereichte Unterlagen und Kommunikationsmöglichkeit mit der Bauaufsichtsbehörde

Insbesondere bei Anträgen mit einer hohen Anzahl an Bauvorlagen werden Ihnen diese nach der Prüfung auf dem bewährten Weg über einen passwortgeschützten Link zur dDatabox übermittelt. 

Für Nachreichungen in Verfahren, die vor dem 01. Januar 2026 über den alten Onlinedienst „Bauantrag stellen 2.0“ eingereicht wurden, steht übergangsweise ein neuer Onlinedienst für Nachreichungen bereit. Aktuelle Nachreichungslinks können Sie hierfür weiterverwenden, Sie werden automatisch weitergeleitet. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. 

Wichtig für Sie bei Prüfung bautechnischer Unterlagen (z.B. Statik / Wärmeschutz):
Sofern für das Bauvorhaben eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wird diese über die Plattform ELBA der VPI Hamburg (Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Hamburg e.V) abgewickelt.
Laden Sie eine beliebige bautechnische Unterlage (z.B. Statik oder Positionsplan) über den Onlinedienst „Digitale Baugenehmigung“hoch, um den internen Prozess der Prüfung zu starten. Ein ergänzendes formloses Schreiben mit Angaben zu den beteiligten Fachplaner:innen sowie dem Umfang der Unterlagen kann das Verfahren beschleunigen. Für die bautechnische Prüfung werden Sie später auf die Plattform ELBA eingeladen. Dort sind dann sämtliche bautechnischen Unterlagen zur Prüfung hochzuladen. Die geprüften bautechnischen Unterlagen werden nach Abschluss der Prüfung des Bauvorhabens automatisch in die eAkte der Bauaufsicht überführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zur Nutzung des Onlinedienstes können Sie per E-Mail an: hilfe@service.hamburg.de richten oder montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 42828 1234 stellen.

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Gültige bauordnungsrechtliche Regelwerke ab 1.1.2026
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Neue Vorschriften zum Bauordnungsrecht - für Bauanträge ab 01.01.2026

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Zugriff auf Baunormen (DIN)

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