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Digitales Baugenehmigungsverfahren

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Digitales Baugenehmigungsverfahren – Bauantrag 2.0

Unter „Bauantrag stellen 2.0“ können Sie Ihren Bauantrag digital einreichen. Alle wichtigen Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Flyer.

Mit dem Onlinedienst „Bauantrag 2.0“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag in wenigen Schritten vollständig digital zu erstellen. Alle beteiligten Behörden können elektronisch auf die eAkte zugreifen und die Genehmigungsschritte bearbeiten.

Der Onlinedienst steht für die Anträge in Verfahren nach §§ 61 – 64, 69, 72 Abs. 5 HBauO sowie § 172 BauGB zur Verfügung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Vollständige digitale Bearbeitung
  • Keine nachträgliche Digitalisierung der Unterlagen – Keine Zeitverzögerung in der Bearbeitung
  • Bescheidzustellung erfolgt elektronisch. Nachforderungen sind in Ihrem Servicekonto zu finden.

Wichtig für Sie bei Prüfung bautechnischer Unterlagen (z.B. Statik / Wärmeschutz):
Sofern für das Bauvorhaben eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wird diese über die Plattform ELBA der VPI Hamburg (Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Hamburg e.V) abgewickelt.
Laden Sie eine beliebige bautechnische Unterlage (z.B. Statik oder Positionsplan) über den Bauantrag 2.0 hoch, um den internen Prozess der Prüfung zu starten. Ein ergänzendes formloses Schreiben mit Angaben zu den beteiligten Fachplaner:innen sowie dem Umfang der Unterlagen kann das Verfahren beschleunigen. Für die bautechnische Prüfung werden Sie später auf die Plattform ELBA eingeladen. Dort sind dann sämtliche bautechnischen Unterlagen zur Prüfung hochzuladen. Die geprüften bautechnischen Unterlagen werden nach Abschluss der Prüfung des Bauvorhabens automatisch in die eAkte der Bauaufsicht überführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auch die Bescheiderstellung und Bekanntgabe erfolgt im elektronischen Baugenehmigungsverfahren zukünftig digital: 
Ihr Bescheid wird nicht mehr auf dem Postweg versendet, sondern nach § 41 Abs. 2b des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) über das Postfach im Servicekonto elektronisch bekanntgegeben. Zur Wahrung der Schriftform nach § 58 Abs. 4 HBauO wird der Bescheid anstelle einer Unterschrift gem. § 27 Abs. 5 BauVorlVO mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (qeSiegel) versehen.
Anhand des angebrachten Sichtvermerks, der behördliche Ursprung de  s Dokuments belegt, kann das qeSiegel erkannt werden. Das eigentliche qeSiegel ist als Zertifikat im Hintergrund des PDF-Dokumentes hinterlegt, Sie können es mittels gängiger PDF-Programme (z.B. Adobe Reader 2020) überprüfen.
Ihre Bauvorlagen erhalten Sie auf dem bewährten Weg über einen passwortgeschützten Link zur dDataBox. Über diesen Datenraum können Dateien zwischen der Bauaufsicht und Externen ausgetauscht werden. Durch das qeSiegel wird die Unverfälschtheit der Daten und die Authentizität des Dokuments bestätigt. Das Entfallen des herkömmlichen Versandweges vermeidet Mehraufwände und resultiert in einer effizienteren Verfahrensführung.

Fragen zur Nutzung des HamburgServices können Sie per E-Mail an: mailinfo@service.hamburg.de richten oder montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 42828 1234 stellen.