Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Bauen Wege zur Baugenehmigung
Online-Service

Nachtarbeitsgenehmigung

Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.

www.colourbox.de

Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die Emailadresse der ausführenden Firma/Person
  • Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
  • Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
  • Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
  • Eine Begründung des überwiegend öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten
  • Dieser Service ist gebührenpflichtig.

Zum Online-Antrag


Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:

Sachbearbeitung:
Jan Niewrzella
Telefon: 040 42840 2696
E-Mail: jan.niewrzella@bsw.hamburg.de

Zum Weiterlesen

Zugriff auf Baunormen (DIN)

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfolgt.

FHH-BSW
Informationen für die Bauherrenschaft

Was muss auf Seiten der Bauherrenschaft beachtet werden?

Hier erhalten Sie zudem hilfreiche Links und Downloads

FHH-BSW
Aufgaben von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren / Anerkennungsverfahren

Erfahren Sie, wie Sie Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur werden können

Merkblatt zur Anerkennung als Prüfingenieur/in zum Download