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Serviceanspruch

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Die Bauaufsichtsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg führen jährlich fast 7000 Baugenehmigungsverfahren und über 1000 Vorbescheidsverfahren durch. Die Bauaufsichtsbehörden haben dabei den Anspruch, für die am Bau Beteiligten, wie Bauherren, Entwurfsverfasser und Fachplaner, ein zügiges, transparentes und verlässliches Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Dieser Serviceanspruch wird in einem Leitfaden konkretisiert.

Leitfaden zur Servicequalität im Baugenehmigungsverfahren