Serviceanspruch

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Die Bauaufsichtsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg führen jährlich fast 7000 Baugenehmigungsverfahren und über 1000 Vorbescheidsverfahren durch. Die Bauaufsichtsbehörden haben dabei den Anspruch, für die am Bau Beteiligten, wie Bauherren, Entwurfsverfasser und Fachplaner, ein zügiges, transparentes und verlässliches Genehmigungsverfahren zu gewährleisten. Dieser Serviceanspruch wird in einem Leitfaden konkretisiert.

Leitfaden zur Servicequalität im Baugenehmigungsverfahren


Zum Weiterlesen

BSW-ABH

Archiv

Ehemalige Arbeitsmittel der Bauaufsicht Über den nachfolgenden Link erhalten Sie Zugriff auf ehemalige Arbeitsmittel der Bauaufsichtsbehörden. Auch wenn diese nicht mehr anzuwenden sind, lassen sich doch öffentlich-rechtliche Anforderungen an Bauvorhaben zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung bzw.

Gültige bauordnungsrechtliche Regelwerke ab 1.1.2026
BSW-ABH

Neue Vorschriften zum Bauordnungsrecht - für Bauanträge ab 01.01.2026

(bsu) Aus den in Hamburg geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden die nachfolgenden Gesetze und Verordnungen angeboten.

Zugriff auf Baunormen (DIN)

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfolgt.