Fachanweisungen (FA) sind allgemeine Verwaltungsvorschriften, die im Einvernehmen mit den Bezirksamtsleitungen unter Beteiligung der Bezirksaufsichtsbehörde von dem Präses (Senatorin bzw. Senator) oder dem Senatssyndicus (Staatsrätin bzw. Staatsrat) der zuständigen Fachbehörde erlassen werden.
Ausgabe-, Stichwort- und Änderungsverzeichnis der Fachanweisungen.
Fachanweisung Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau
FA 2019-1
Geltungsdauer bis 31.12.2028