Informationen für die Bauherrenschaft

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Bauherren und Bauherrinnen bzw. Betreiber und Betreiberinnen müssen sich um die Veranlassung der PVO-Prüfungen ihrer Technischen Anlagen und Einrichtungen und ggf. um die Beseitigung von Mängeln an diesen Anlagen und Einrichtungen kümmern. Dazu haben Sie einen behördlich anerkannten Prüfsachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Eine Prüfung hat bei der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen (wiederkehrende Prüfungen) zu erfolgen.

Hinweis: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontrolliert, ob Bauherren und Bauherrinnen bzw. Betreiber und Betreiberinnen dieser Verpflichtung nachgehen.

Wo finde ich als Bauherr einen anerkannten Prüfsachverständigen?
Vom Land Hamburg anerkannte Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen finden Sie hier: 

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Bei Grundsatzfragen zur Prüfverordnung (PVO) und zum Prüfsachverständigenwesen wenden Sie sich bitte an die Prüfstelle für Gebäudetechnik.

Prüfstelle für Gebäudetechnik (ABH33)
Telefonnummer: 040 42840 3368
E-Mail: sven.hempel@bsw.hamburg.de

Fragen zu ausgestellten Prüfbescheinigungen, die Sie als Bauherr erhalten haben, zur Mängelabstellung oder zu Prüffristen, richten Sie bitte an ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Zum Weiterlesen

BSW-ABH

Archiv

Ehemalige Arbeitsmittel der Bauaufsicht Über den nachfolgenden Link erhalten Sie Zugriff auf ehemalige Arbeitsmittel der Bauaufsichtsbehörden. Auch wenn diese nicht mehr anzuwenden sind, lassen sich doch öffentlich-rechtliche Anforderungen an Bauvorhaben zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung bzw.

Gültige bauordnungsrechtliche Regelwerke ab 1.1.2026
BSW-ABH

Neue Vorschriften zum Bauordnungsrecht - für Bauanträge ab 01.01.2026

(bsu) Aus den in Hamburg geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden die nachfolgenden Gesetze und Verordnungen angeboten.

Zugriff auf Baunormen (DIN)

Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen, deren Einführung als Technische Baubestimmungen auf der Grundlage der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) erfolgt.