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Informationen für die Bauherrenschaft

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FHH-BSW

Bauherren und Bauherrinnen bzw. Betreiber und Betreiberinnen müssen sich um die Veranlassung der PVO-Prüfungen ihrer Technischen Anlagen und Einrichtungen und ggf. um die Beseitigung von Mängeln an diesen Anlagen und Einrichtungen kümmern. Dazu haben Sie einen behördlich anerkannten Prüfsachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Eine Prüfung hat bei der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen (wiederkehrende Prüfungen) zu erfolgen.

Hinweis: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kontrolliert, ob Bauherren und Bauherrinnen bzw. Betreiber und Betreiberinnen dieser Verpflichtung nachgehen.

Wo finde ich als Bauherr einen anerkannten Prüfsachverständigen?
Vom Land Hamburg anerkannte Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen finden Sie hier: 

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Bei Grundsatzfragen zur Prüfverordnung (PVO) und zum Prüfsachverständigenwesen wenden Sie sich bitte an die Prüfstelle für Gebäudetechnik.

Prüfstelle für Gebäudetechnik (ABH33)
Telefonnummer:    +49(0)40 / 42840 – 3368
E-Mail:                    sven.hempel@bsw.hamburg.de


Fragen zu ausgestellten Prüfbescheinigungen, die Sie als Bauherr erhalten haben, zur Mängelabstellung oder zu Prüffristen, richten Sie bitte an ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde.