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Bautechnische Prüfung von Statik und Wärmeschutz

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FHH-BSW

Das Baugenehmigungsverfahren erfolgt digital. Sofern für das Bauvorhaben eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wird diese ausschließlich über die Plattform ELBA der VPI Hamburg abgewickelt.

Wichtig für Sie:
Um die bautechnische Prüfung zu initiieren, laden Sie ein Schreiben mit der Ankündigung zu prüfender Unterlagen inkl. Daten des Tragwerksplaners (Name, Mail) oder eine beliebige bautechnische Unterlage (z.B. Statik oder Positionsplan) über den Bauantrag 2.0 hoch, um den internen Prozess der Prüfung zu starten. Für die bautechnische Prüfung werden Sie später auf die Plattform ELBA eingeladen. Dort sind dann sämtliche bautechnischen Unterlagen zur Prüfung hochzuladen. Die geprüften bautechnischen Unterlagen werden nach Abschluss der Prüfung des Bauvorhabens automatisch in die eAkte der Bauaufsicht überführt.
Die bautechnische Prüfung von Gebäuden und baulichen Anlagen im Rahmen der Hamburgischen Bauordnung ist Teil des Baugenehmigungsverfahrens.
Die Steuerung der Prüfung
·      der Statik (Standsicherheit),
·      des konstruktiven Brandschutzes sowie
·      des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung

erfolgt in Hamburg zentral durch die Prüfstelle für Baustatik (BSW/ABH32).
Ausnahme: Im Hafengebiet ist die Hamburg Port Authority (HPA) zuständig.

Hinweise zum Prüfvorgang:
Mit der Prüfung der bautechnischen Nachweise von Bauvorhaben im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens beauftragt ABH32 (Prüfstelle für Baustatik) zum Großteil anerkannte Prüfingenieur:innen, ein kleiner Teil der Bauvorhaben wird auch von ABH 32 selbst geprüft. Eine gesonderte Beauftragung durch die Bauherrenschaft ist nicht erforderlich. Wünsche nach bestimmten Prüfingenieur:innen werden soweit möglich berücksichtigt. Die Bauherrenschaft erhält automatisch eine Information, sobald eine Prüfingenieur:in mit der bautechnischen Prüfung ihres Bauvorhabens beauftragt wurde.

Bei Fragen zum derzeitigen Stand der Beauftragung der bautechnischen Prüfung wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer der Prüfstelle für Baustatik.

Geschäftszimmer der Prüfstelle für Baustatik
Sprechzeiten:                   Mo.-Fr. 09:30 - 11:30 Uhr und 13:00 - 14:00 Uhr
Telefonnummer:              +49(0)40 / 42840 – 2209
E-Mail:                              abh32-poststelle@bsw.hamburg.de

Ggf. kann Ihre Rückfrage auch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein.

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Informationen für die Bauherrenschaft

Was muss auf Seiten der Bauherrenschaft beachtet werden?

Hier erhalten Sie zudem hilfreiche Links und Downloads

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Aufgaben von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren / Anerkennungsverfahren

Erfahren Sie, wie Sie Prüfingenieurin bzw. Prüfingenieur werden können

Merkblatt zur Anerkennung als Prüfingenieur/in zum Download