Die Anforderungen nach der Generalklausel des § 3 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Sie enthalten u.a. Grundanforderungen, die bei der Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen zu beachten sind.
Technische Baubestimmungen werden auf der Grundlage der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Einvernehmen mit den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder veröffentlichten Technischen Baubestimmungen (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - MVV TB) als technische Verwaltungsvorschrift erlassen (§ 81a HBauO). Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes).
Neben der VV TB werden ausgewählte Technische Regeln zum Download angeboten.
Downloads
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)