Für Nichtwohngebäude (also alle Immobilien, die nicht zum Wohnen gedacht sind) macht die EU-Richtlinie gebäudescharfe Sanierungsvorgaben: die 16% der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz müssen bis 2030 saniert werden, weitere 10% bis 2033. Welche Gebäude genau betroffen sind und wie tiefgreifend Sanierungen umgesetzt werden müssen, wird in Deutschland entschieden: Die EU-Richtlinie wird in den nächsten Jahren national in das Gebäudeenergiegesetz umgesetzt werden.
Schon jetzt ist aber klar, dass auch in Hamburg Gebäudesanierungen bei ausgewählten Gewerbeimmobilien mit schlechtem energetischem Zustand gesetzlich gefordert sein werden. Die FHH unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sowie Unternehmen damit. Hier gibt es weitere Informationen für Unternehmen, die sich zum Thema Gebäudesanierung und Förderungen informieren wollen:
- Überblick zu Hamburger Förderungen und Beratungsangeboten
- Beratung und Förderung für Unternehmen - Links und Initiativen
- Energielotsen
Darüber hinaus erarbeiten die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschft (BUKEA) im Rahmen des Klimaplans gemeinsam eine Strategie zur Sanierung des Nichtwohngebäudebestands in Hamburg. Ein wissenschaftlicher Forschungsnehmer analysiert unter Beteiligung Hamburger Stakeholder Sanierungspotentiale und -hemmnisse und skizziert Instrumente zur weiteren Unterstützung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.