Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Wohnförderung Wohngeld

Wer ist zuständig?

  • Stadtentwicklung und Wohnen
  • Sie lesen den Originaltext
  • Stadtentwicklung und Wohnen
  • Sie lesen den Originaltext

Für die Bearbeitung aller Anträge bezüglich des Wohngelds, sind die Wohngelddienststellen in ihrem jeweiligen Bezirksamt zuständig. Welches Bezirksamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Nutzen Sie das Digitale Tor um das zuständige Bezirksamt und die richtigen Kontaktadressen zu finden.

Unabhängig davon in welchem Bezirk Sie wohnen, wenden Sie sich für Telefonische Fragen an die Wohngeld-Hotline.

E-Mails senden Sie bitte an Wohngeld-Zentrale-Poststelle@hamburg-mitte.hamburg.de.