Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Wohnförderung Wohngeld

Wer ist zuständig?

Für die Bearbeitung aller Anträge bezüglich des Wohngelds, sind die Wohngelddienststellen in ihrem jeweiligen Bezirksamt zuständig. Welches Bezirksamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Nutzen Sie das Digitale Tor um das zuständige Bezirksamt und die richtigen Kontaktadressen zu finden.

Unabhängig davon in welchem Bezirk Sie wohnen, wenden Sie sich für Telefonische Fragen an die Wohngeld-Hotline.
 

Zum Weiterlesen

LGV

Applying to change your claim

All information on applying to change your housing benefit claim

LGV

Applying for continued benefit

All information on applying for continued housing benefit

LGV

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