Wer ist zuständig?

  • Stadtentwicklung und Wohnen

Für die Bearbeitung aller Anträge bezüglich des Wohngelds, sind die Wohngelddienststellen in ihrem jeweiligen Bezirksamt zuständig. Welches Bezirksamt für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Nutzen Sie das Digitale Tor, um das zuständige Bezirksamt und die richtigen Kontaktadressen zu finden.

Anträge zum Wohngeld können Sie über den Online-Antrag die Wohngeld-App oder schriftlich einreichen. 

Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise ausgedruckt haben, senden Sie alles per Post an

Wohngeld Zentrale Poststelle
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Hinweis: Bei dieser Adresse ist keine persönliche Vorsprache möglich. Wenn Sie einen Antrag persönlich einwerfen wollen, ist dies in ihrer bezirklichen Wohngeldstellen möglich.

Unabhängig davon in welchem Bezirk Sie wohnen, wenden Sie sich für Telefonische Fragen an die Wohngeld-Hotline.
 

Zum Weiterlesen

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