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Erstantrag

Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.

LGV

Schritt 1: Bin ich potenziell wohngeldberechtigt?

Um wohngeldberechtigt zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten werden (Mindesteinkommen). Das Grundprinzip ist, dass die Wohnkosten über einen bestimmten Anteil am Einkommen nicht hinausgehen sollen. 
    Hinweis: Wenn Sie auch Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig decken können, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. an die bezirklichen Fachämter für Grundsicherung und Soziales.
  2. Sie dürfen keine Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt). In einigen Fällen, können Sie jedoch aus dem Bezug der Sozialleistung in das Wohngeld wechseln.
  3. Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Wenn Sie einen der folgenden Wohngeldrechner nutzen, erfahren Sie, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.
  • Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Hinweis zur Nutzung: Hamburg ist einheitlich der Mietenstufe VI zugeordnet.
  • Der Wohngeldrechner für Hamburg, den NRW zur Verfügung stellt, ist sehr viel detaillierter. Sie müssen mehr Angaben machen, das Ergebnis ist aber auch sehr viel präziser. Sie können also relativ genau einschätzen, ob Sie einen Anspruch haben werden. 

Hinweis: Wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten oder ein stark schwankendes Einkommen (zum Beispiel weil Sie selbständig sind) haben, nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner für Hamburg. Der Wohngeldrechner des Bundes berücksichtigt diese Faktoren nicht. 

Schritt 2: - Antrag ausfüllen

Wichtig: Anträge auf Wohngeld müssen in dem Monat bei der Dienststelle eingehen, für den Wohngeld erstmals bezogen werden soll. Für zurückliegende Zeiträume kann kein Wohngeld bewilligt werden. 

Beispiel: Wenn Sie ab Januar Wohngeld beziehen wollen, muss Ihr Antrag im Januar eingehen. Wenn der Antrag erst im Februar eingeht, kann auch erst ab Februar Wohngeld gezahlt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wohngeldantrag zu stellen. Wir empfehlen den Online-Wohngeldantrag zu nutzen.

Alternativ können Sie hier alle Antragsformulare als PDF herunterladen  oder sich das Antragsformular im nächsten Bezirksamt abholen. Anschließend füllen Sie das PDF-Formular am Computer oder den ausgedruckten Antrag händisch aus. Denken Sie daran, dass Sie den Antrag unterschreiben müssen.

Wenn sich beim Ausfüllen Fragen ergeben,

  • nutzen Sie die Erläuterungen auf dem Antrag.
  • nutzen Sie die FAQ auf dieser Website.

Wenn Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, können Sie sich telefonisch an die Wohngeld-Hotline werden.

Schritt 3 – Nachweise sammeln

Neben dem Antrag, müssen Sie Nachweise für bestimmte Angaben aus Ihrem Antrag einreichen. Wofür Nachweise notwendig sind, können Sie dem Antrag entnehmen. Außerdem können Sie die folgende Checkliste verwenden:

Bitte reichen Sie keine Nachweise in Form von Originalen ein. Scannen Sie am besten alle Unterlagen ein und formatieren diese als PDF-Datei. Bitte achten Sie darauf, dass alle Dateien zusammen 10 MB nicht überschreiten dürfen.

Schritt 4 – Antrag mit Nachweisen versenden

Alle Anträge im Zusammenhang mit dem Wohngeld, werden durch die Wohngelddienststelle in Ihrem Bezirksamt bearbeitet. Es reicht, wenn Sie den Antrag schriftlich übersenden – eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

  • Wenn Sie den Online-Antrag nutzen, wird dieser automatisch versandt.
  • Wenn Sie den PDF-Antrag am Computer ausgefüllt haben, können Sie diesen, zusammen mit allen Nachweisen, an die E-Mailadresse Wohngeld-Zentrale-Poststelle@hamburg-mitte.hamburg.de senden. Denken Sie daran, dass der Antrag unterschrieben sein muss.
  • Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise ausgedruckt haben, senden Sie alles per Post an
    Wohngeld Zentrale Poststelle
    Billstraße 80
    20539 Hamburg
    Hinweis: Bei dieser Adresse ist keine persönliche Vorsprache möglich. Wenn Sie einen Antrag persönlich einwerfen wollen, ist dies in ihrer bezirklichen Wohngeldstellen möglich.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag nur auf einem Weg (Online, E-Mail oder Brief) ein. Eine Antragstellung auf verschiedenen Wegen gleichzeitig, verlängert die Bearbeitungsdauer insgesamt.
 

Ich habe einen Antrag gestellt, was nun?

Aufgrund der Vielzahl von Wohngeldanträgen, kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld. Hier finden Sie weitere Informationen zur Bearbeitungszeit.

Hinweis: Wohngeldempfänger mit Kind, können Leistungen auf Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier. Den Nachweis für den Antrag auf BuT-Leistung bekommen Sie zusammen mit dem Wohngeldbescheid.

LGV

Hier finden Sie alle Informationen zum Online-Antrag.

Beim Online-Antrag werden Sie komplett digital durch den Antrag geführt, sie können alle Nachweise hochladen und den Antrag direkt absenden.