Bitte prüfen Sie unverbindlich, bevor Sie einen Antrag stellen, mit einem der verlinkten Online-Wohngeldrechner, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Wohngeld haben.
- Der Wohngeldrechner des Bundes gibt einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Anspruch bestehen könnte. Hinweis zur Nutzung: Hamburg ist einheitlich der Mietenstufe VI zugeordnet.
- Der Wohngeldrechner für Hamburg, den NRW zur Verfügung stellt, ist sehr viel detaillierter. Sie müssen mehr Angaben machen, das Ergebnis ist aber auch sehr viel präziser. Sie können also relativ genau einschätzen, ob Sie einen Anspruch haben werden.
Hinweis: Wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten oder ein stark schwankendes Einkommen (zum Beispiel weil Sie selbstständig sind) haben, nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner für Hamburg. Der Wohngeldrechner des Bundes berücksichtigt diese Faktoren nicht.