1. Aufrufen des Online Dienstes
Gehen Sie auf den Online Dienst "Wohnraumschutznummer registrieren" und klicken Sie auf "Hier starten".
2. Anmeldung
Zur Nutzung dieses Dienstes müssen Sie via BundID oder "Mein Unternehmenskonto" angemeldet sein.
Anmeldung via Bund ID
Falls Sie noch keinen Account bei der BundID haben, können Sie sich einfach für ein neues Konto registrieren. Halten Sie bitte zur Verifikation Ihren Online Ausweis inkl. 6-stelliger PIN, Ihre EU-Identität oder ein ELSTER Zertifikat bereit.
Anmeldung via "Mein Unternehmenskonto"
Für die Anmeldung mit "Mein Unternehmenskonto" halten Sie bitte Ihr ELSTER Zertifikat bereit
3. Formular ausfüllen
Nach der Anmeldung werden Sie direkt in den Onlinedienst geleitet. Auf den folgenden Formularseiten sind die Daten aus Ihrem BundID Konto bereits vorausgefüllt. Bitte ergänzen Sie die übrigen dort abgefragten Daten zu Ihrer Person. Anschließend wählen Sie aus, um welche Art von Räumen es geht und welche Nutzung dort beabsichtigt ist. Abhängig von Ihrer Auswahl werden Sie danach nach der Anschrift Ihrer Hauptwohnung oder Ihrer Kontaktadresse gefragt. Füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und klicken Sie auf „Weiter“.
Entsprechend Ihrer Auswahl auf der vorherigen Seite werden Sie dann um weitere Informationen gebeten, die für die Registrierung notwendig sind. Dabei geht es beispielsweise um die Lage des Objekts und nähere Angaben zum Umfang der beabsichtigten Nutzung. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und klicken Sie jedes Mal auf „Weiter“.
Nun wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, auf der Sie überprüfen können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Dort werden auch einige Informationen zur Wohnraumschutznummer angezeigt. Wenn alle Daten richtig sind, klicken Sie bitte auf „Daten senden“.
4. Zuteilung der Wohnraumschutznummer
Wenn die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfrei ist oder Sie alle relevanten Genehmigungen hochladen konnten, wird Ihnen unmittelbar die Wohnraumschutznummer angezeigt. Die Nummer können Sie sofort verwenden.
Bitte speichern Sie die Nummer und das dazugehörige PDF für Ihre Unterlagen.
Konnte keine Nummer angezeigt werden, weil ein Fehler aufgetreten ist, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
5. Steuerliche Pflichten
Die Anforderung und Mitteilung einer Wohnraumschutznummer befreit nicht von den Anzeige- und Anmeldepflichten der Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Weitere Informationen, Merkblätter und die notwendigen Erklärungsvordrucke hierzu finden Sie auf der Seite der Finanzbehörde Hamburg. Die weiteren steuerlichen Verpflichtungen (z.B. bei der Einkommensteuer und möglicherweise Umsatzsteuer) sind hiervon ebenfalls nicht berührt. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf.
Umstellung zum 20.05.2026
Wenn Sie vor dem 20. Mai 2026 eine Wohnraumschutznummer erhalten haben, werden der bisherigen Nummer eine allgemeingültige Länderkennung (DEU) und ein Gemeindeschlüssel für Hamburg (02000000) vorangestellt. Im Übrigen bleibt die Nummer gleich.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie eine neue Nummer beantragen.
Beispiel für eine alte Nummer: 32-0012345-26.
Diese Nummer lautet jetzt: DEU-02000000-32-0012345-26.
Bitte aktualisieren Sie die Wohnraumschutznummer in allen von Ihnen geschalteten Angeboten und verwenden Sie nur noch die neue Nummer.