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Anleitung

So beantragen Sie in Hamburg eine Wohnraumschutznummer

  • Stadtentwicklung und Wohnen

So funktioniert die Anmeldung der Wohnraumschutznummer - Schritt für Schritt erklärt.

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Servicekonto erstellen

Wenn Sie bereits ein sogenanntes Servicekonto der Stadt Hamburg besitzen, können Sie diesen Schritt überspringen.

Sie können Ihr Servicekonto auf serviceportal.hamburg.de anlegen. Klicken Sie hierzu auf „Registrieren“. Auf der folgenden Seite können Sie auswählen, welche Art von Servicekonto Sie erstellen möchten. Sie können den Dienst sowohl mit dem einfachen Servicekonto als auch mit dem Servicekonto Plus oder dem Servicekonto Business nutzen.

Geben Sie dort abgefragten Daten ein und lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, auf den Sie klicken müssen, damit Ihr Servicekonto aktiviert wird.

Registrieren

Anschließend können Sie sich unter der oben genannten Internetadresse anmelden. Klicken Sie auf „Hier starten“. Lesen und bestätigen Sie die anschließend angezeigte Datenschutzerklärung. Klicken Sie dann auf „Neue Wohnraumschutznummer ausstellen“.

Auf den folgenden Formularseiten sind Name und E-Mail-Adresse bereits vorausgefüllt, sie wurden aus Ihrem Servicekonto übernommen. Bitte ergänzen Sie die übrigen dort abgefragten Daten zu Ihrer Person. Anschließend wählen Sie aus, um welche Art von Räumen es geht und welche Nutzung dort beabsichtigt ist. Abhängig von Ihrer Auswahl werden Sie danach nach der Anschrift Ihrer Hauptwohnung oder Ihrer Kontaktadresse gefragt. Füllen Sie die entsprechenden Felder bitte aus und klicken Sie auf „Weiter“.

Entsprechend Ihrer Auswahl auf der vorherigen Seite werden Sie dann um weitere Informationen gebeten, die für die Registrierung notwendig sind. Dabei geht es beispielsweise um die Lage des Objekts und nähere Angaben zum Umfang der beabsichtigten Nutzung. Füllen Sie die entsprechenden Felder aus und klicken Sie jedes Mal auf „Weiter“.

Nun wird Ihnen eine Übersicht angezeigt, auf der Sie überprüfen können, ob die von Ihnen eingegebenen Daten richtig sind. Dort werden auch einige Informationen zur Wohnraumschutznummer angezeigt. Wenn alle Daten richtig sind, klicken Sie bitte auf „Daten senden“. Wenn die beabsichtigte Nutzung in Ihrer Hauptwohnung stattfindet, wird automatisiert überprüft, ob Ihre Angaben mit dem Melderegister übereinstimmen.

Zuteilung der Wohnraumschutznummer

Wenn dies zutrifft und die beabsichtigte Nutzung genehmigungsfrei ist, wird Ihnen unmittelbar die Wohnraumschutznummer angezeigt. Die Nummer können Sie sofort verwenden.

Konnte keine Nummer angezeigt werden, weil ein Fehler aufgetreten ist, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.

Ist die beabsichtigte Nutzung genehmigungspflichtig, wird sich Ihr zuständiges Bezirksamt an Sie wenden. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld.

Steuerliche Pflichten

Die Anforderung und Mitteilung einer Wohnraumschutznummer befreit nicht von den Anzeige- und Anmeldepflichten der Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Weitere Informationen, Merkblätter und die notwendigen Erklärungsvordrucke hierzu finden Sie auf der Seite der Finanzbehörde Hamburg. Die weiteren steuerlichen Verpflichtungen (z.B. bei der Einkommensteuer und möglicherweise Umsatzsteuer) sind hiervon ebenfalls nicht berührt. Bitte nehmen Sie bei Fragen hierzu Kontakt mit Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf. 

Infos und Service zur Wohnraumschutznummer

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Online-Service

Antrag Wohnraumschutznummer

Nutzen Sie den Online-Service für Kurzzeitüberlassungen von Wohnraum.

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Wohnraumschutznummer

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wohnraumschutznummer im Überblick.

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Registrierungspflicht

Wohnraumschutzgesetz

Das regelt das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz seit 2019 zu kurzzeitigen Untervermietungen, z.B. als Ferienwohnung.