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Wohnungsmängel

Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz zielt auf die Erfüllung von Mindestanforderungen und die Instandsetzung von Wohnraum.

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Wohnungsmängel
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Eine Modernisierung des Wohnraums kann im Wege des Wohnraumschutzes nicht gefordert werden.

Die Eingriffsschwelle für ein Einschreiten der Dienststelle für Wohnraumschutz liegt grundsätzlich höher als die Hürde für das Vorliegen von Mietmängeln nach den mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Mietrecht bietet im Einzelfall möglicherweise weitergehende Ansprüche, die im Streitfall vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden müssen.

Bei Mängeln, die auf das Verhalten der Bewohner zurückzuführen sind, z.B. Schimmelbefall durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten, kann die Dienststelle für Wohnraumschutz nicht tätig werden. Gleiches gilt für Fälle, die nach besonderen Rechtsvorschriften zu beurteilen sind, z.B. nach den Vorschriften des Chemikalienrechts.