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Mehr günstige Mietwohnungen

Wohnraumförderprogramm des Senats

Die Nachfrage nach günstigem Wohnraum in Hamburg ist weiterhin hoch. Zur nachhaltigen Förderung des Wohnungsbaus und Modernisierung des Hamburger Wohnungsbestands stellt der Senat jährlich ein Wohnraumförderprogramm auf, mit dem insbesondere günstige Mietwohnungen entstehen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) berät zu allen Förderprogrammen und zahlt die Fördermittel aus. Insgesamt werden im Jahr 2025 rund 906 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt.

Neubauförderung in der ganzen Stadt 2011 - 2024
Neubauförderung in der ganzen Stadt 2011 - 2024 Kartographie: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung | 01.2025

Unser Schwerpunkt: 687 Millionen Euro Förderung für neue Mietwohnungen mit Sozialbindungen

Den Schwerpunkt seiner Förderung legt der Senat weiterhin auf den Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen (sogenannte Sozialbindungen) zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Dazu zählen auch Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren, die auf dem Wohnungsmarkt nur schwer zum Zuge kommen.

Jährlich werden Fördermittel für mindestens 3.000 öffentlich geförderte Neubau-Mietwohnungen mit einer geringen Anfangsmiete mit städtischer Hilfe zur Verfügung gestellt.

In den Jahren 2011 bis einschließlich 2024 wurden rund 37.600 Mietwohnungen gefördert und rund 30.500 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt (Stand Ende 2024).

Was bedeutet Mietpreis- und Belegungsbindung?

Mit der aktuellen Förderung verpflichtet sich der Vermieter gegenüber der Stadt, die Mietwohnungen für mindestens 30 Jahre nur an Personen zu vermieten, die die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen und hierfür einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten haben. Den Wohnberechtigungsschein erhalten die Haushalte durch ihr zuständiges Bezirksamt nach Prüfung ihres Einkommens. Damit haben die Personen die Berechtigung eine Sozialwohnung zu beziehen und können sich an Vermieter von Sozialwohnungen direkt wenden.

Außerdem ist die Miete begrenzt. Im Rahmen der Neubauförderung darf sie am Anfang nur eine bestimmte Höhe haben und darf moderat erhöht werden. Auch nach dem Auslaufen der Bindung bleibt die Miete für die Bestandsmieter noch lange moderat, da mögliche Mieterhöhungen gesetzlich begrenzt sind.

Was wird gefördert?

Neubau von Mietwohnungen

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet zurzeit in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen drei verschiedene Förderwege für den Neubau von Mietwohnungen an, den sogenannten 1. für niedrige und den 2. Förderweg und 3. Förderweg für mittlere Haushaltseinkommen.

1. Förderweg für den Bau klassischer Sozialwohnungen 

Der 1. Förderweg stellt den Bau klassischer Sozialwohnungen sicher.

Diese sind für Menschen gedacht, deren Einkommen maximal 60% über den im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt. Rund 36% aller Hamburger Haushalte können diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Vermieter maximal verlangen dürfen, liegt bei Wohnungen, die 2025 bewilligt wurden, bei 7,25 Euro pro Quadratmeter. Der Senat stellt jährlich Fördermittel für mindestens 2.300 Wohneinheiten dieses Typs zur Verfügung.

Fördermittel für 300 dieser Wohnungen sind für so genannte „WA-Wohnungen“ für vordringlich wohnungsuchende Haushalte mit bis zu 40-jähriger Bindungsdauer eingeplant.

2. Förderweg für mittlere Einkommensschichten

Der 2. Förderweg soll den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen stärken, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in innerstädtischen Stadtteilen ebenfalls an ihre Grenzen stoßen.

Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen maximal 100 % über dem liegt, was das Wohnraumförderungsgesetz als Grenze definiert. Damit können rund 50 % der Hamburger Haushalte diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Besitzer in diesem Förderweg maximal verlangen dürfen, liegt bei Mietwohnungen, die 2025 bewilligt wurden, bei 9,35 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Senat stellt für diesen 2. Förderweg jährlich Fördermittel für 350 Wohneinheiten zur Verfügung.

3. Förderweg für mittlere Einkommensschichten

Der 3. Förderweg soll ebenfalls den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen stärken, die angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in innerstädtischen Stadtteilen ebenfalls an ihre Grenzen stoßen, sich aber etwas höhere Mieten leisten können.

Bezugsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen maximal 140 % über dem liegt, was das Wohnraumförderungsgesetz als Grenze definiert. Damit können rund 65 % der Hamburger Haushalte diesen Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Besitzer in diesem Förderweg maximal verlangen dürfen, liegt bei Mietwohnungen, die 2025 bewilligt wurden, bei 12,25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Senat stellt für diesen 3. Förderweg jährlich Fördermittel für 350 Wohneinheiten zur Verfügung.

1. Förderweg Plus

Der 1. Förderweg Plus ist eine Ergänzung des klassischen 1. Förderwegs und richtet sich an Bauwillige, die Erbbauberechtigte eines städtischen Grundstücks sind, das nach Maßgabe der Drucksache „Einigung mit der Volksinitiative „Neubauten auf städtischem Grund – für immer günstig! Keine Profite mit Boden & Miete“ (Drs. 22/9845) vergeben wurde.

Die monatliche Anfangsmiete, die Besitzer in diesem Förderweg maximal verlangen dürfen, liegt bei Mietwohnungen, die 2025 bewilligt wurden, bei 7,25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Förderung von Baugemeinschaften

Hamburg fördert Baugemeinschaften seit vielen Jahren auf besondere Weise und mit wachsendem Erfolg. Mit der „Agentur für Baugemeinschaften“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gibt es eine zentrale Anlaufstelle der Stadt Hamburg für alle, die sich für das Bauen in einer Baugemeinschaft interessieren. Im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung gibt es ein spezielles Förderprogramm für Baugemeinschaften. Außerdem werden bis zu 20 % der für den Geschosswohnungsbau geeigneten Grundstücke in großen Stadtentwicklungsgebieten, die von der Stadt verkauft werden, für Baugemeinschaften reserviert.

Die Kontaktbörse für Baugemeinschaften „Baut zusammen!“  ist ein Angebot der Agentur für Baugemeinschaften und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Analog und digital informiert die Kontaktbörse zum Thema Baugemeinschaften und bietet Interessierten die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, zu informieren und neue Gruppen zu gründen bzw. weitere Gruppenmitglieder zu suchen.

Neubau von selbstgenutztem Eigentum

Auch der Erwerb von selbstgenutztem Eigentum wird durch den Senat gefördert. Für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bietet die IFB  ein zinsgünstiges Darlehen. Für die Gewährung von Förderdarlehen sind Einkommensgrenzen einzuhalten.

Gefördert werden mit einem gesonderten Programm große Familien (mit drei oder mehr Kindern) und Haushalte, bei denen eine Schwerbehinderung von wenigstens 80 % vorliegt. Für die Gewährung der zinsvergünstigten Darlehen Darf das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenzen des Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) um bis zu 100 %  überschritten werden.

Die Finanzierung des Erwerbs und der anschließenden Modernisierung einer Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung wird ebenfalls mit einem weiteren Programm mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt. Gefördert wird der Erwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien der Energieklassen D, E, F, G oder H, welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden. Mit der Förderung des Erwerbs geht die Sanierungspflicht auf mindestens Stufe C einher. Die energetische Sanierung der Wohnimmobilie ist Voraussetzung der Förderung. Die Förderung ist für Haushalte mit mindestens einem Kind abrufbar und es sind Einkommensgrenzen einzuhalten.

Modernisierung von Mietwohnungen

Neben der Neubauförderung umfasst die Wohnraumförderung des Senats Programme zur nachhaltigen und sozialverträglichen Modernisierung von bestehenden Wohnungen.

Gefördert werden barrierefreie Umbauten, energiesparende und umfassende Modernisierungen, um Mietwohnungen dem aktuellen technischen Stand oder veränderten Wohnbedürfnissen anzupassen.

Auch die Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende wird gefördert.

Mit dem Förderangeboten sind Mietpreis- und Belegungsbindungen von mindestens 10 Jahren verbunden, so dass die Mieten bezahlbar bleiben. Die Miethöhen orientieren sich am geförderten Mietwohnungsneubau. Für den Mieter zahlt sich eine Modernisierung aus: Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die auf den Mieter umlegbaren Kosten um den Betrag der Förderung reduziert werden müssen, steigt die Kaltmiete im Anschluss an eine Modernisierung weniger. Hinzu kommen bei energetischen Modernisierungen die geringeren Energieverbräuche und somit geringere Betriebskosten.

Modernisierung und Instandsetzung von Eigentum

Für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen gibt es verschiedene Förderangebote zum barrierefreien Umbau und zur energetischen Modernisierung der Gebäudehülle sowie Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien oder auch der Reduzierung des Energieverbrauchs und Wärmenetzanschlüsse. Gefördert wird durch Zuschüsse oder Darlehen sowohl für selbstnutzende Haushalte oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Programme zum Bindungsankauf

Die beiden Programme „Ankauf Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten“ und „Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte“ bieten Zuschüsse, wenn Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer Belegungsbindungen im ungebundenen Wohnungsbestand für die jeweiligen Zielgruppen eingehen. Dabei geht es um die Gewährung eines nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschusses bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten.

Verlängerung von Sozialbindungen

Mit der Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen erhalten wir günstigen Wohnraum.

Das Angebot richtet sich an Eigentümer von im 1. Förderweg geförderter Mietwohnungen, deren Mietpreis- und Belegungsbindungen in den kommenden zwei Jahren auslaufen. Gefördert wird mit Zuschüssen oder Darlehen die Verlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Laufzeit der Bindungsverlängerung können in Ganzjahresschritten zwischen 10 und 20 Jahren frei gewählt werden.

Förderprogramme

IFB
IFB Hamburg

Investitions- und Förderbank

Die Förderprogramme der Stadt werden von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank durchgeführt.

Agentur für Baugemeinschaften

Agentur für Baugemeinschaften

Baugemeinschaften

Wer träumt nicht von einer Wohnung mitten in der Stadt einem fairen Preis. Baugemeinschaften sind der ideale Weg. hier finden Sie alle Infos.