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Wohnungsbauprogramm des Senats

Vertrag für Hamburg

Der Senat hat 2011 erstmals einen „Vertrag für Hamburg“ mit den sieben Hamburger Bezirken zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums geschlossen. Mit einer Neuauflage haben sich Senat und Bezirke im November 2021 zum dritten Mal – nach 2011 und 2016 – auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um die im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ mit der Wohnungswirtschaft vereinbarten Ziele zu erreichen.

Zielzahlen für zu genehmigende Wohnungen

Alle Bezirke führen ihre Wohnungsbauprogramme fort und haben sich im aktuellen Vertrag für Hamburg mit dem Senat auf Zielzahlen für die Erteilung von Baugenehmigungen für 10.000 Wohnungen im Jahr verständigt.

Der „Vertrag für Hamburg“ hat in der Vergangenheit wesentlich zum Erfolg des „Bündnisses für das Wohnen“ beigetragen: Seit 2011 bis Oktober 2021 wurden rund 115.000 Wohneinheiten genehmigt, 2018 waren es 11.243, 2019 waren es 12.715 und 2020 waren es 10.007 Wohneinheiten.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Ein zentrales Ziel des Vertrages ist es, die Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauprojekte zu beschleunigen. So sollen alle Genehmigungen für Wohnungsbauanträge spätestens sechs Monate nach Eingang erteilt werden.

Mehr öffentlich geförderter Neubau

Der Vertrag für Hamburg enthält auch eine Konkretisierung des bewährten „Drittelmixes“. So ist vorgegeben, dass bei Projekten auf privaten Flächen ein Anteil von 35 Prozent geförderten Wohnraums entsteht, sofern neues Planrecht geschaffen wird oder bei Vorhaben ab 30 Wohneinheiten Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.

Die öffentlich geförderten Mietwohnungen haben eine 30-jährige Mietpreisbindung, die im Neubau bei 6,90 Euro pro Quadratmeter netto kalt liegt. Sie sind für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen vorgesehen. Denn gerade sie sind von den Mietensteigerungen der letzten Jahre negativ betroffen.

Auf städtischen Flächen liegt der Anteil an geförderten Wohnungen zwischen 35 und 100 Prozent.

Download

Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau. Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau (16. November 2021)

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BSW
Wohnungsbauprogramm des Senats

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Gemeinsam mit den Wohnungsverbänden engagiert sich hier die Stadt für mehr Wohnungsbau.

Hintergrund

Bina Engel
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