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Behördenübergreifende Koordination

Hamburg hat eine Wohnungsbaukoordinatorin

Seit Januar 2021 ist Monika Thomas Staatsrätin für den Bereich Stadtentwicklung und Wohnen, gleichzeitig ist sie Wohnungsbaukoordinatorin des Hamburger Senats. Zuvor war sie Abteilungsleiterin für Stadtentwicklung und Wohnen im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und davor 14 Jahre als Stadtbaurätin für die Stadt Wolfsburg tätig.

Welche Aufgaben hat die Wohnungsbaukoordinatorin?

Die Funktion des Wohnungsbaukoordinators wurde im Mai 2010 eingerichtet und wird seit 2011 durch den für Stadtentwicklung zuständige Staatsrätin bzw. zuständigen Staatsrat wahrgenommen.

Der Wohnungsbaukoordinatorin steht ein Arbeitsstab zur Verfügung. Er ist der Staatsrätin und Wohnungsbaukoordinatorin als Stabstelle zugeordnet. Somit kann eine effektive und effiziente Wahrnehmung der Informations- und Beteiligungsrechte und das Herbeiführen von zügigen Entscheidungen sichergestellt werden.

Die Wohnungsbaukoordinatorin unterstützt die behördenübergreifende Umsetzung der Wohnungsbaupolitik des Senats und die Zusammenarbeit der Behörden und Bezirksämter beim Thema Wohnungsbau. Ziel ist die Mobilisierung von Wohnungsbaupotentialen und damit die Steigerung der Wohnungsbauzahlen, die Beschleunigung von Entwicklungsprozessen und Planverfahren, die Sicherung von Wohnbauflächen und die Erarbeitung von  Lösungsansätzen und Entscheidungsvorschlägen bei Verzögerungen und Hemmnissen im Plan- und Genehmigungsverfahren.

Die Kompetenzen der Wohnungsbaukoordinatorin konzentrieren sich daher im Wesentlichen auf umfangreiche Informations- und Beteiligungsrechte und vor allem darauf, erforderlichenfalls unter Abkürzung von Dienstwegen, Entscheidungen auf höherer Ebene herbeiführen zu können.
Bei Verfahrenshemmnissen ist die Wohnungsbaukoordinatorin Ansprechpartnerin für Investorinnen und Investoren sowie Bauherrinnen und Bauherren. In solchen Fällen zeigen die Wohnungsbaukoordinatorin und ihr Arbeitsstab Lösungswege auf, erarbeiten Kompromissvorschläge und tragen so zur erfolgreichen Umsetzung des Wohnungsbauprogramms bei.

Wie sieht die Arbeit der Wohnungsbaukoordinatorin aus?

Die Wohnungsbaukoordinatorin arbeitet eng mit der Wohnungswirtschaft und deren Verbänden zusammen. Sie verfügt außerdem über besondere Kompetenzen in Form von Informations- und Beteiligungsrechten, die sich aus den Verträgen und Bündnissen mit Bezirken und Wohnungswirtschaft ergeben.

Ansprechpartner für Investoren, Bauherren und Behörden

Vor allem sind die Wohnungsbaukoordinatorin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit Anlaufpunkt für Investorinnen und Investoren, Bauherrinnen und Bauherren und Behörden, die in Bezug auf ein Wohnungsbauvorhaben mit Konflikten und Hemmnissen konfrontiert sind. In solchen Fällen versuchen die Wohnungsbaukoordinatorin und ihr Arbeitsstab Lösungswege aufzuzeigen, Kompromisse zu erzielen und somit den Wohnungsbau in Hamburg voranzutreiben. (Kontakt siehe unten).

Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau

Am 04.07.2011 haben der Senat und die Bezirke den Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau geschlossen. Dieser wurde im September 2016 fortgeschrieben mit dem Ziel mindestens 10 000 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen. Eine weitere Fortschreibung erfolgte in 2021. Im Vertrag für Hamburg-Wohnungsneubau werden der Wohnungsbaukoordinatorin umfangreiche Aufgaben im Rahmen der Lösung auftretender Konflikte in den Bezirken zugewiesen. Die Wohnungsbaukoordinatorin und ihr Arbeitsstab sind für die Betreuung der Konfliktfälle zuständig. Diese Liste der Konfliktfälle wird der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau regelmäßig vorgelegt. Der Konfliktregelungsmechanismus sieht ein dreistufiges Verfahren vor. Erste Stufe: Gespräche der Wohnungsbaukoordinatorin mit allen Beteiligten, als zweite Stufe eine einvernehmliche Entscheidung in der Wohnungsbaukoordinierungsrunde mit den Bezirken und als dritte Stufe eine Entscheidung der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter Vorsitz des Ersten Bürgermeisters.

Außerdem übernimmt die Wohnungsbaukoordination eine Controlling-Funktion für das Wohnungsbauprogramm des Senates. Die Bezirke übermitteln ihr die Baugenehmigungszahlen im Wohnungsneubau und weitere Daten. Die Wohnungsbaukoordination erstellt zu diesen Themen regelmäßige Berichte für die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau.

Bündnis für das Wohnen in Hamburg

Am 23.06.2021 hat der Senat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden das "Bündnis für das Wohnen in Hamburg" für die 22. Legislaturperiode geschlossen. Zentrales Ziel des Bündnisses ist es auch in seiner dritten Auflage, dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in Hamburg zu schaffen und den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Die seit ihrer Einführung 2016 immer erreichte Zielmarke von jährlich 10.000 neu genehmigten Wohnungen hat deshalb auch künftig Bestand. Außerdem sind die Funktionen der Wohnungsbaukoordinatorin als unparteiische Schiedsperson (Ombudsfunktion) zur Beilegung von Verfahrenshemmnissen beibehalten worden. Die Wohnungsbaukoordinatorin und ihr Arbeitsstab sind für alle Verfahrensbeteiligten jederzeit ansprechbar, insbesondere bei Abweichungen von der Bündnisvereinbarung.

Ansprechpersonen

Die Wohnungsbaukoordinatorin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jederzeit Anlaufpunkt für Investorinnen und Investoren sowie Bauherrinnen und Bauherren, die in Bezug auf ihr Wohnungsbauvorhaben mit Konflikten und Hemmnissen konfrontiert worden sind. In solchen Fällen versuchen die Wohnungsbaukoordinatorin und ihr Team Lösungswege aufzuzeigen, Kompromisse zu erzielen und somit den Wohnungsbau in Hamburg voranzutreiben.

Kontakt

Monika Thomas
Staatsrätin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 
und Wohnungsbaukoordinatorin
Telefon: (040) 428 40-7003
E-Mail: monika.thomas@bsw.hamburg.de

Ole von Nerée
Ansprechpartner für die Bezirke Altona, Bergedorf und Harburg
Telefon: (040) 428 40-2646
E-Mail: olevon.neree@bsw.hamburg.de

Margot Wieg
Ansprechpartnerin für den Bezirk Wandsbek 
Telefon: (040) 428 40-5382
E-Mail: margot.wieg@bsw.hamburg.de

Ekke-Martin Wöhl
Ansprechpartner für den Bezirk Hamburg-Nord
Telefon: (040) 428 40-2407
E-Mail: ekke-martin.woehl@bsw.hamburg.de

Carola Schumann
Ansprechpartnerin für den Bezirk Hamburg-Mitte
Telefon: (040) 428 40-2647
E-Mail: carola.schumann@bsw.hamburg.de

Michaela Stamm
Ansprechpartnerin für den Bezirk Eimsbüttel
Telefon: (040) 428 40-5383
E-Mail: michaela.stamm@bsw.hamburg.de

Martina vom Dorp
Sachbearbeitung
Telefon: (040) 428 40-8415
E-Mail: martina.vomdorp@bsw.hamburg.de


Download

Vereinbarung Bündnis für das Wohnen in Hamburg, 22. Legislaturperiode

PDF herunterladen [PDF, 1,5 MB]

Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau. Vereinbarung zwischen Senat und Bezirken zum Wohnungsneubau (16. November 2021)

PDF herunterladen [PDF, 265,3 KB]

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