Wohnungspolitik des Hamburger Senats
Der Hamburger Senat hat den seit 2011 deutlich erhöhten Wohnungsneubau aufgrund des großen Bevölkerungswachstums in den letzten Jahren noch einmal intensiviert. Denn neue Wohnungen nehmen den Druck vom Wohnungsmarkt und damit auch von den Mieterinnen und Mietern. Weil die Freie und Hansestadt Hamburg selbst keine Wohnungen baut, hat sie unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
- Die eingerichtete Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau, mit der Entscheidungen bei großen städtebaulichen Fragen beschleunigt werden.
- Der „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ und das „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ haben eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure bewirkt.
- Die städtische SAGA hat ihre Neubauaktivitäten verstärkt und hat ein jährliches Neubauvolumen von 1.000 Mietwohnungen.
- Außerdem wurden der Verkauf und die Entwicklung von städtischen Flächen für den Wohnungsbau aktiver gestaltet: Städtische Baugrundstücke werden nach Konzeptausschreibung vergeben. Für größere Areale werden Projektentwickler (IBA Hamburg, HafenCity Hamburg) eingesetzt. Diese Maßnahmen wurden ebenfalls intensiviert.
- Die Wohnungsbauförderung hat eine jährliche Kapazität von mindestens 3.000 Mietwohnungen im Neubau.
- Darüber hinaus wurden Initiativen zu Änderungen bei Gesetzen und Verordnungen auf Landes- und Bundesebene zur Verbesserung des Mieterschutzes auf den Weg gebracht. Diese und weitere werden laufend auf ihre Wirksamkeit geprüft.
Verbindliche Vereinbarungen zwischen Senat, Bezirken und Wohnungswirtschaft
Senat und Bezirke haben vereinbart, den Neubau von Mietwohnungen unter anderem dadurch anzukurbeln, dass Baugenehmigungen spätestens nach sechs Monaten erteilt werden und die strategische Erschließung potenziellen Baulands vorangetrieben wird.
Mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem städtischen Wohnungsunternehmen SAGA und unter partnerschaftlicher Beteiligung der Hamburger Mietervereine traf der Senat im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ verbindliche Absprachen über den Bau von Wohnungen – inklusive einer Quote von 35 % gefördertem Mietwohnungsbau – sowie Klimaschutz, bessere Versorgung von Wohnungsnotfällen, Stadtentwicklung, Bodenpolitik, Baurecht, Sozialen Erhaltungsverordnungen und Baukultur.
Stadt macht Vorgaben für sozial geförderten Wohnungsbau
Damit die angestrebte Zahl preisgünstiger Mietwohnungen auch wirklich entsteht, macht die Stadt Investoren darüber hinaus genaue Vorgaben und schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Einflussnahme aus. Werden städtische Grundstücke für Neubauprojekte verkauft, prüft der Senat die Konzepte der Interessenten auch mit Blick auf die Zahl der jeweils geplanten öffentlich geförderten Mietwohnungen, bevor er sich für ein Konzept entscheidet. Für Grundstücke, die bereits heute in privater Hand sind, nutzen Stadtentwicklungsbehörde und Bezirke unter bestimmten Vorgaben ihren Spielraum etwa bei der Schaffung von Baurecht.
Begleitend wird eine Wohnraumförderung auf hohem Niveau sichergestellt. Jährlich werden Mittel für den Bau von mindestens 3.000 Mietwohnungen mit mindestens 30-jähriger Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bereitgestellt.
Erfolgreiche Bilanz seit 2011
Die Bemühungen des Senats zahlen sich aus: In den Jahren 2011 bis einschließlich 2022 wurden Genehmigungen für 126.818 Wohnungen von den Bezirken erteilt. Fertiggestellt wurden davon bis Dezember 2021 rund 85.000 Wohnungen, im Jahr 2020 waren es über 11.200 Wohnungen. Außerdem wurden Förderzusagen für mehr als 30.200 geförderte Neubaumietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bis Ende 2021 ausgesprochen. Seither wurden bis einschließlich 2021 über 23.600 geförderte Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen fertiggestellt.