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Starkes Zeichen für die Gleichstellung

Erstmals mehr Frauen als Männer in den Aufsichtsgremien der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen

11. Februar 2025 Pressemitteilung

Mit dem heute im Senat vorgestellten dritten Gremienbesetzungsbericht wird deutlich: das 2013 in Kraft getretene Gremienbesetzungsgesetz wirkt. Seit 2013 ist der Anteil von Frauen in den Gremien kontinuierlich gestiegen. Der Frauenanteil für die hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen liegt zum Stichtag 1. Juli 2024 bei den vom Senat zu besetzenden Sitzen mittlerweile bei 50,60 Prozent. Damit ist eine paritätische Besetzung erreicht.

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Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Frauen machen über 50 Prozent unserer Gesellschaft aus – und der Senat bildet dies nun in seiner Besetzung der Aufsichtsräte, Beiräte und Kuratorien öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen ab. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Der dritte Gremienbesetzungsbericht zeigt: Wenn alle an einem Strang ziehen, wird Parität zur Realität. Die Kraftanstrengungen haben sich gelohnt, seit Inkrafttreten des Gremienbesetzungsgesetzes haben wir uns um über 15 Prozent gesteigert. Damit setzen wir als Stadt ein wichtiges Zeichen und gehen mit gutem Beispiel für alle Unternehmen voran. Nun gilt es bei den nicht vom Senat zu besetzenden Sitzen nachzuziehen.“

Über den Dritten Gremienbesetzungsbericht 

Gemäß § 4 HmbGremBG ist der Senat alle vier Jahre, erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 18. Dezember 2013 verpflichtet, einen Bericht zur Verteilung von Frauen und Männern in den von der Freien und Hansestadt Hamburg benannten Gremien vorzulegen. Dadurch ist es möglich, die Entwicklung hin zu einer paritätischen Besetzung dieser Gremien abzubilden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Gremien und ihre Sitze in den jeweiligen Berichtszeiträumen, z. B. aufgrund veränderter politischer Schwerpunktsetzungen, Schwankungen unterworfen ist.

Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in allen Aufsichtsräten, Beiräten und Kuratorien, für die die Stadt Hamburg Mitglieder benennt. Die Stadt ist verpflichtet, den Anteil von Frauen und Männern an den Gremienmitgliedern jeweils nicht unter 40 Prozent sinken zu lassen, die gleichberechtigten Besetzung der von ihr selbst zu benennenden Gremienmitglieder sicherzustellen und eine gleichberechtige Gesamtbesetzung des jeweiligen Gremiums anzustreben. Alle vier Jahre wird ein Gremienbesetzungsbericht vorgelegt.

Für den dritten Gremienbericht wurden insgesamt 71 Aufsichtsorgane der hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen berücksichtigt. Das sind drei Gremien weniger als im Jahr 2020. Zudem wurden 137 kollegiale Beschluss- und Beratungsgremien für das Jahr 2024 gemeldet, das sind drei Gremien mehr als im Jahr 2020. Zum Stichtag 1. Juli 2024 kann die Entwicklung hin zu einer paritätischen Besetzung sämtlicher Gremien der Freien und Hansestadt Hamburg wie folgt zusammengefasst werden: Seit der Datenerhebung 2011 besetzen Frauen erstmals mehr Sitze in den Aufsichtsgremien der hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen. Seit Inkrafttreten des HmbGremBG im Jahr 2013 ist eine stetige Verbesserung der Sitzverteilung zugunsten von Frauen – in den unter das HmbGremBG fallenden Gremien – zu verzeichnen.

Der Frauenanteil für die hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen liegt zum Stichtag 1. Juli 2024 mittlerweile bei den vom Senat zu besetzenden Sitzen bei 50,60 Prozent. Die Gesamtgremien erreichen einen Frauenanteil von 43,26 Prozent. Die Frauenquote bei den nicht vom Senat zu besetzenden Sitzen beträgt 36,04 Prozent. Bei den kollegialen Beschluss- und Beratungsgremien liegt der durchschnittliche Frauenanteil der Gesamtgremien bei 46,54 Prozent. Bei den von der FHH zu besetzenden Sitzen erreicht der Frauenanteil 50,85 Prozent. Die Frauenquote bei den nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu besetzenden Sitzen beträgt 43,69 Prozent. In den 61 Aufsichtsgremien, für die das Gremienbesetzungsgesetz gilt, wurde es für die Senatsvertretungen in 51 Fällen eingehalten und in zehn Fällen nicht eingehalten, dabei sind drei Gremien nur mit Frauen besetzt und vier Gremien nur mit Männern. In den 112 Beschluss- und Beratungsgremien wurde das Gesetz von der FHH in 20 Fällen nicht eingehalten dabei sind sechs Gremien nur mit Männern und sechs Gremien nur mit Frauen besetzt.

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