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Gleichstellung

Selbstbestimmungsgesetz geht in die Umsetzung: Ab August ist die Terminvereinbarung beim Standesamt möglich

29. Juli 2024 Pressemitteilung

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden Änderungen beim Geschlechtseintrag ab 1. November 2024 deutlich einfacher. Bereits ab dem 1. August ist es möglich, Termine beim Standesamt zu vereinbaren, um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern. Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte „Transsexuellengesetz“ von 1980 ab. Das neue Gesetz erleichtert es trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung wahrzunehmen. In Hamburg haben bereits Maßnahmen begonnen, um den neuen Service in den Standesämtern der sieben Bezirke ab August für Hamburger Bürger:innen anzubieten.

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Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden es trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen künftig leichter haben, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern zu lassen. Die Änderung kann durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt vorgenommen werden. Eine gerichtliche Entscheidung über die Antragstellung – wie bisher – ist dann nicht mehr erforderlich. Auch das Gutachten zweier Sachverständiger entfällt. Damit wird eine gesetzliche Vorgabe außer Kraft gesetzt, die von den Betroffenen häufig als entwürdigend empfunden wurde.

Ab dem 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und dann reicht eine Erklärung mit Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt aus. Termine hierfür können im Standesamt bereits ab dem 1. August vereinbart werden. Schon jetzt haben die sieben Standesämter in Hamburg insgesamt rund 100 Anfragen (per Telefon, E-Mail und im persönlichen Termin) für das Antragsformular zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens erhalten.

Über die neuen Änderungen klärt bspw. die Trans*-Beratung des Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) auf – wichtige Anlaufstelle in Hamburg für trans*, nichtbinäre, a- und intergeschlechtliche Personen, sowie Personen mit trans* Vergangenheit oder Personen mit Fragen zu ihrer Geschlechtsidentität.

Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Ab dem 1. November wird endlich das Realität, wofür so viele Menschen so viele Jahrzehnte gekämpft haben. Das Selbstbestimmungsgesetz beendet die entwürdigende Diskriminierung von trans* Personen und macht Schluss mit Zwangsbegutachtungen und Gerichtsprozessen bei der Namensänderung. Jeder Mensch kann nun frei, selbstbestimmt und unbürokratisch den Namen und den Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern.“

Saskia und Christian, Projekt „Selbstbewusst trans*“, Beratungsstelle im Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V.: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein erster, wichtiger Schritt in Richtung Entstigmatisierung. Dennoch haben erneut trans*feindliche Narrative Einzug gehalten. Selbstbestimmung geht besser!“

Wie funktioniert die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens in Hamburg?

Beim Selbstbestimmungsgesetz handelt es sich um ein Personenstandsänderungsgesetz. Das bedeutet, dass nur die Änderung des Geschlechtseintrags oder eine Änderung des Vornamens in Verbindung mit dem Geschlechtseintrages erfolgen kann. Eine Änderung des Vornamens allein ist hingegen nicht möglich. Zwischen der Anmeldung und der Abgabe der rechtlich bindenden Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags sollen laut Gesetz drei Monate liegen. Daher ist die Vorsprache im Standesamt ab dem 1. August möglich, um mit dem 1. November 2024 – dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes – die Personenstandsänderung vorzunehmen.

Bis dahin ist es möglich, sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an das Standesamt im entsprechenden Bezirk zu wenden. Alternativ kann die Erklärung zusammen mit einer Ausweiskopie auch in Briefform an das Standesamt versendet werden. In einem zweiten Schritt nach der Anmeldung innerhalb von drei bis sechs Monaten kann dann bei einem Termin im Standesamt – mit den notwendigen Ausweisdokumenten – die Änderung des Geschlechtseintrags (männlich, weiblich, divers, keine Angabe) vorgenommen werden. Dieser Termin im Standesamt zur Beurkundung der Erklärung ist notwendig.

Zur Trans*-Beratung und zum Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V.

Die Trans*beratung des Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. bietet eine professionelle und mehrsprachige Beratung durch Peer-Personen an. Auch An- und Zugehörigen (Eltern, Partner:innen, Freund:innen, etc.) und im Rahmen von Fachberatungen steht das Beratungsangebot Personen unterschiedlicher Richtungen (z. B. Bildung oder Gesundheit), sowie Institutionen und Betrieben offen. Die Trans*beratung ist vertraulich, spendenbasiert und kann anonym in Anspruch genommen werden.

Das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. am Borgweg gibt es seit über 40 Jahren. Damit ist es eines der ältesten Beratungs-, Kommunikations- und Begegnungszentren für queere Menschen in ganz Deutschland. Eine Vielzahl von Projekten, Vereinen und Initiativen ist im Laufe der Zeit aus dem mhc hervorgegangen, u. a. die AIDS-Hilfe Hamburg, das Präventionsprojekt Hein & Fiete, Pink Channel – das queere Radioprojekt bei TIDE, dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal und der erste Gedenkstein homosexueller Opfer des Nationalsozialismus auf dem Gelände der Gedenkstätte Neuengamme.

Das mhc bietet vielfältige Angebote u. a. für schwule, lesbische, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen und mehr als 30 Selbsthilfe-/Gruppen. Die Beratungsstelle im mhc bietet professionelle Unterstützung bei allen Fragen und Problemen, die mit der geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung zusammenhängen. Als Jugendzentrum bietet das mhc fachliche Beratung, Jugendgruppen sowie Aufklärungsarbeit für Schulen und andere Einrichtungen an. Zusätzlich ist das mhc mit seinem Café und einem breiten kulturellen Programm wichtiger Treffpunkt von Menschen mit verschiedenen Lebensweisen und unterschiedlichen Altersstufen. Das mhc freut sich über Spenden.


Mehr Informationen zum Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V.: https://www.mhc-hh.de/
und der Trans*-Beratung im mhc: https://www.mhc-hh.de/psychosoziale-beratung/trans-beratung/


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