Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Die Flexibilisierung der Fachkraftquote ist ein Baustein um das Angebot an guter stationärer Pflege in Hamburg zu stärken und es Angehörigen zu erleichtern, schnell einen guten Pflegeplatz zu finden. Dabei gilt, je besser die Qualität einer Pflegeeinrichtung, desto flexibler kann sie im Personaleinsatz werden und desto weniger Vorgaben sind einzuhalten. Hierfür definieren wir eindeutige Kriterien. Eine Flexibilisierung ist nur für Pflegeeinrichtungen möglich, die eine gute bis hohe Betreuungsqualität vorhalten. Weiterhin ergreifen wir Maßnahmen, um die Personalsituation in der Pflege langfristig zu entlasten. Deshalb stärken wir die akademische Ausbildung. Ein neuer berufsbegleitender Bachelorstudiengang ermöglicht zukünftig die Kombination von Ausbildung und Studium in der Pflege. Zur Ausbildung von neuen Lehrernachwuchs für Gesundheits- und Pflegeberufe schaffen wir einen neuen Aufbaustudiengang. All diese Maßnahmen zahlen bereits auf unserer Fachkräftestrategie für die Gesundheits- und Pflegeberufe ein, die wir Ende des Jahres veröffentlichen werden.“
Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Katharina Fegebank: „Eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Ausbildung ermöglicht vielfältige Karrieremöglichkeiten und macht den Pflegeberuf attraktiv. Mit großen Schritten gehen wir nun voran, um die Pflegeausbildung und die Studiengänge an der HAW Hamburg und der Universität Hamburg weiter zu stärken. Gemeinsam mit den Krankenhäusern haben wir besprochen, welcher Bedarf an zusätzlichen Studienplätzen sinnvoll ist. Eine Akademisierung der Gesundheitsfachberufe führt auch dazu, dass die Pflegekräfte von morgen mehr Kompetenzen erwerben und Pflegeprozesse eigenständiger gestalten können. Das unterstützt unser Gesundheitssystem, schließt die Fachkräftelücke und gewährleistet eine noch bessere Versorgung der Hamburgerinnen und Hamburger.“
Senatorin für Schule und Berufsbildung, Ksenija Bekeris: „Pflegeausbildung oder Pflegestudium? Mit dem neuen Angebot des grundständig qualifizierenden Pflegewissenschaftsstudiums an der Beruflichen Hochschule Hamburg ist nun beides möglich – in enger Kooperation mit Pflegeschulen und den Ausbildungsbetrieben wird das Beste aus den drei Lernwelten Praxis, Berufsschule und Hochschule verbunden. Innerhalb von nur neun Semestern können junge Menschen den Berufsabschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann und gleichzeitig den Bachelor erwerben. Mit dem Angebot können die Teilnehmenden von Anfang an wichtige berufliche Praxis sammeln und in der zweiten Phase ihres Studiums bereits eine Berufstätigkeit aufnehmen. So bilden wir hochqualifizierte Pflegefachpersonen aus.“
Prof. Dr. Insa Sjurts, Präsidentin der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH): „Die Akademisierung der Pflege ist ein zentraler Baustein für die Zukunft des Gesundheitswesens. Die Stadt Hamburg geht hier mit großen Schritten voran und wir freuen uns, diese Entwicklung mit dem neuen BHH-Studiengang Angewandte Pflegewissenschaft maßgeblich mitzugestalten. Neue Behandlungs- und Therapiemethoden machen den Pflegeberuf komplexer, die Anforderungen an das Pflegepersonal nehmen stetig zu. Unser kombiniertes Angebot aus Berufsausbildung zur Pflegefachperson und dem Studium der Angewandten Pflegewissenschaft bereitet optimal auf die zukünftigen Herausforderungen vor. Pflegeeinrichtungen profitieren von engagierten Auszubildenden, junge Menschen erhalten eine zukunftssichere, sinnstiftende Qualifizierung mit zwei Abschlüssen in viereinhalb Jahren.“
Flexibilisierung der Fachkraftquote
Die Flexibilisierung der Fachkraftquote abhängig von der vorgehaltenen Pflegequalität soll zu einer Entlastung der Personal- und Versorgungssituation in der Pflege beitragen. Für Einrichtungen, die in den vergangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, kann die Fachkraftquote ab dem 1. November auf 40 Prozent gesenkt werden. Sofern die Landesverbände der Pflegekassen ein hohes Qualitätsniveau feststellen, entfallen die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und landesrechtlich anerkannten Assistenten für diese Einrichtungen. Die Einrichtungen sind dann bei der Wahl des Qualifikation-Mixes frei. Bislang galt für Pflegeheime die Vorgabe, dass 50 Prozent des Personals in Betreuung und Pflege dreijährig ausgebildete Fachkräfte sein müssen, unabhängig von der tatsächlichen erreichten Pflegequalität in den Einrichtungen.
Die neue Regelung wird zum 1. November dieses Jahres in Kraft treten und vorerst für rund ein Drittel der 142 stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg gelten, die aktuell diese Vorgaben erreichen. Kontrolliert wird die Qualität der Hamburger Pflegeinrichtungen regelmäßig anlassbezogen durch die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht und in der Regel jährlich durch den Medizinischen Dienst.
Stärkung der akademischen Pflegeausbildung
Um die Personalsituation in der Pflege zu verbessern, müssen die Qualität der theoretischen Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen sichergestellt und die Ausbildungskapazitäten ausgebaut werden. Hamburg schafft deshalb einen Aufbau-Master-Studiengang der beruflichen Fachrichtungen Pflege- und Therapiewissenschaften im Lehramt an berufsbildenden Schulen an der Universität Hamburg (UHH) in Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Zielgruppe des Studiengangs sind Personen mit Bachelorabschluss in einem Pflege-, Therapie-, oder Gesundheits-Studiengang. Angestrebter Abschluss ist der Master of Education für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Geplant ist eine Kapazität von jährlich 25 Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2025/2026.
Als weitere Maßnahme wurde ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) eingerichtet. Er wird mit der dualen Berufsausbildung zur Pflegefachperson organisatorisch so verzahnt, dass Studien- und Ausbildungsbeginn gleichzeitig erfolgen. Studieninhalte bauen auf den Inhalten und Kompetenzen der Ausbildung auf. Der Studiengang Angewandte Pflegewissenschaft ermöglicht es, parallel zur Ausbildung bereits mit einem Bachelorstudium zu beginnen und es nach Abschluss der Ausbildung berufsbegleitend abzuschließen. Entsprechend einer vorab erstellten Bedarfsabfrage sollen in einem ersten Schritt rund 60 Studienanfängerinnen und Studienanfänger in den Studiengang aufgenommen werden.
Weiterhin wird der primärqualifizierende Studiengang der HAW an die gesetzlichen Vorgaben des Pflegestudiumstärkungsgesetzes zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde angepasst. Hochschulisch qualifizierte Pflegende dürfen künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Deshalb werden Kompetenzen zur selbstständigen Ausübung der Heilkunde für die Bereiche diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ab 2026 in den primärqualifizierenden Studiengang Pflege integriert. Hamburg setzt damit die Vorgaben des Ende 2023 beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetzes zeitnah um und erhöht damit die Attraktivität des Studiengangs Pflege.
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