Um den politischen Parteien sowie allen weiteren Berechtigten in Hamburg möglichst einheitliche Verfahren und Abläufe zu ermöglichen, wird die Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern (FAW) zeitlich befristet angepasst. Nach der „Fachanweisung zur zeitlich befristeten Anpassung der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen“ gilt für alle im Februar und März 2025 in Hamburg stattfindenden Wahlen einheitlich:
- Die Vorwahlzeit beginnt am 24. Januar 2025.
- Anträge für das Aufstellen von Großplakatträgern sind bis zum Ablauf des 3. Januar 2025 zu stellen.
- Zulässig aufgestellte Werbeträger sind bis zum Ablauf des 9. März 2025 zu entfernen.
- Die Regelungen zur Berechtigung zur politischen Werbung bei Neuwahlen aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode sind zu berücksichtigen.
Um allen Beteiligten möglichst frühzeitig größtmögliche Planungssicherheit zu bieten, erfolgt die vereinheitlichende Anpassung der FAW bereits vor dem Hintergrund des im Bund angekündigten weiteren Vorgehens. Die Anpassung der FAW ist für die an den Wahlen Beteiligten nicht mit Nachteilen verbunden, denn die Vorwahlzeit für die Bundestagswahl und die Bürgerschaftswahl werden vereinheitlicht und Fristen insoweit nicht verkürzt. Hierdurch werden angemessene Möglichkeiten für politische Werbung gewährleistet.
Die zeitlich befristete Anpassung der FAW ist hier abrufbar: faw-politische-werbung-2024-data.pdf
Zur Lesefassung: faw-politische-werbung-2024-lesefassung-data.pdf
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