Bei einer Hausgeburt sind in erster Linie die sorgeberechtigten Elternteile verpflichtet, die Geburt innerhalb von einer Woche mündlich, das heißt durch eine persönliche Erklärung, dem zuständigen Standesamt anzuzeigen (§ 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 19 Personenstandsgesetz). Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Bei dieser mündlichen Anzeige der Geburt können Eltern das „Kinderleicht zum Kindergeld“-Kombiformular für Hausgeburten im Standesamt vorlegen und so den Service nutzen.
Mit dem Kombiformular für Hausgeburten können Sie
- den Namen Ihres Kindes bestimmen,
- zusätzliche Geburtsurkunden bestellen und
- Kindergeld beantragen.
Ihr Kind wird außerdem automatisch nach der Beurkundung im Meldewesen eingetragen und die Erteilung einer Steuer-ID wird automatisch bei dem Bundeszentralamt für Steuern veranlasst.
Der Vorteil für Sie ist, dass Sie den Kindergeldantrag Ihrer Familienkasse nicht selbst übermitteln und auch keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr beifügen müssen. Sie geben Ihre Unterlagen nur einmal in Ihrem zuständigen Standesamt ab und die Verwaltung bietet Ihnen den Service, alles Weitere zu veranlassen. Auf diesem Weg erhalten Sie schnell und kinderleicht das Kindergeld.
- Das Kombiformular für Hausgeburten erhalten Sie in der Regel von Ihrer Hebamme beim Geburtsvorbereitungstermin zusammen mit einem Merkblatt der Standesämter sowie den „Hinweisen zum Service“.
- Diese Unterlagen stehen Ihnen auch online zur Verfügung (siehe Download-Bereich unten). Das Kombiformular lässt sich online ausfüllen und muss zur Vorlage im Standesamt ausgedruckt und unterschrieben werden.
- Auch in allen sieben Hamburger Standesämtern können Sie die Antragsunterlagen erhalten.
Sie bekommen von Ihrer Hebamme nach der Geburt eine Geburtsbescheinigung, die Sie bitte bei der Anzeige der Geburt zusammen mit dem ausgefüllten Kombiformular im Standesamt persönlich abgeben.
Es ist nicht ausreichend, die Unterlagen per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen!
So funktioniert der Service mit dem Kombiformular bei Hausgeburten im Einzelnen
- Sie füllen das Kombiformular für Hausgeburten aus, unterschreiben auf der zweiten und dritten Seite und fügen die erforderlichen Urkunden bei. Hinweise dazu finden Sie auf dem Merkblatt der Standesämter.
- Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrer Hebamme eine Geburtsbescheinigung. Diese legen sie ebenfalls zu den Unterlagen.
- Zur mündlichen Anzeige der Geburt, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von einer Woche in Ihrem zuständigen Standesamt erfolgen muss, legen Sie dort die Unterlagen persönlich vor. Es ist nicht ausreichend, sie per Post zu senden oder in den Hausbriefkasten des Standesamtes zu werfen.
- Das Standesamt nimmt eine Niederschrift über die mündliche Geburtsanzeige auf, beurkundet die Geburt Ihres Kindes und erstellt für Sie die gewünschten Geburtsurkunden. Diese erhalten Sie per Post. Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden werden im Standesamt entrichtet.
- Ihren Kindergeldantrag leitet das Standesamt umgehend an die zuständige Familienkasse weiter. So kann dieser frühzeitig bearbeitet werden. Sie müssen keine Geburtsurkunde Ihres Kindes mehr bei der Familienkasse einreichen.
- Zeitgleich erhält das Einwohnermeldeamt vom Standesamt die Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes und übernimmt die Daten in das Melderegister.
- Vom Einwohnermeldeamt erhält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Daten über Ihr Kind, um dann für Ihr Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zu erstellen, die Sie in Kürze per Post erhalten.
- Der Familienkasse wird die für den Kindergeldantrag erforderliche Steuer-Identifikationsnummer vom BZSt übermittelt. Sie brauchen der Familienkasse also nicht die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes mitzuteilen.
- Wenn die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, erfolgt umgehend die Bearbeitung Ihres Antrages und Sie erhalten den Bescheid über die Festsetzung des Kindergelds. Das Kindergeld wird direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Sollten Sie allgemeine Fragen zur Geburtsbeurkundung haben, wenden Sie sich bitte an die einheitliche Behördentelefonnummer +49 40 115. Weitere Kontaktmöglichkeiten zu den Standesämtern finden Sie in den "Hinweisen zum Service" für Hausgeburten.