Hier geht es direkt zum Kombiformular
Das Kombiformular steht online zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.
Damit erledigen Sie folgende Anliegen ohne Behördengänge:
- Namensbestimmung Ihres Kindes
- Bestellung zusätzlicher Geburtsurkunden
- Beantragung von Kindergeld.
Ihr Kind wird außerdem automatisch nach der Beurkundung im Meldewesen eingetragen und die Erteilung einer Steuer-ID wird beim Bundeszentralamt für Steuern veranlasst.
Wenn Sie das analoge Kombiformular verwenden möchten, erhalten Sie dazu in Ihrer Hamburger Geburtsklinik, im Geburtshaus Hamburg oder im Haus für Geburt und Gesundheit einen bedruckten Briefumschlag. Nach der Geburt Ihres Kindes geben Sie diesen Umschlag befüllt mit dem ausgefüllten Formular und den erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt der Standesämter) in Ihrer Geburtseinrichtung wieder ab. Von dort wird alles an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Das Standesamt beurkundet die Geburt und übermittelt den Kindergeldantrag an die Familienkasse. Nach nur wenigen Tagen erhalten Sie dann bequem per Post die bestellten Geburtsurkunden vom Standesamt, die Steuer-ID ihres Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern sowie den Kindergeldbescheid von der Familienkasse. Das Kindergeld wird automatisch auf das angegebene Konto überwiesen.
Die "Hinweise zum Service" bieten Eltern Hilfestellung beim Ausfüllen des Kombiformulars und informieren detailliert darüber, was zu beachten ist.
Das "Merkblatt der Hamburger Standesämter" fasst zusammen, welche Unterlagen zusammen mit dem Kombiformular einzureichen sind.
In den "Informationsblättern Ihrer Geburtsklinik" und auf Seite 3 der "Hinweise zum Service" sind die Orte aufgeführt, wo genau Sie den befüllten Umschlag und das ausgefüllte Kombiformular in Ihrer Geburtseinrichtung abgeben können.
Die Gebühren für zusätzliche Geburtsurkunden überweisen Sie bitte unmittelbar zur Abgabe Ihrer Unterlagen auf das Konto, welches auf dem Infoblatt Ihrer Geburtseinrichtung bei Ihrer Geburtsklinik angegeben ist.
Sollten Sie allgemeine Fragen zur Geburtsbeurkundung haben, wenden Sie sich bitte an die einheitliche Behördentelefonnummer +49 40 115.
Weitere Kontaktmöglichkeiten zu den Standesämtern finden Sie in den "Hinweisen zum Service".