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Das Hamburgische Krebsregister informiert ca. viermal jährlich mit einem Newsletter über weitere Entwicklungen der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung in Hamburg. Der Newsletter kann über folgenden Link abonniert werden – wir freuen uns über Ihr Interesse. 
 

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Neue Rechtsgrundlage erhöht Datenschutz und verbessert Erforschung von Krebserkrankungen

Durch eine Reform des Krebsregistergesetzes werden Daten zu Krebserkrankungen in Hamburg künftig auf einer neuen Rechtsgrundlage verarbeitet. Wesentliche Ziele sind eine verbesserte Qualität und Nutzbarkeit der Informationen für die Forschung und die Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Die Novelle ergänzt das zuletzt im Jahre 2014 umfassend geänderte Hamburgische Krebsregistergesetz. Seitdem werden alle wichtigen Daten im Verlauf einer Krebserkrankung durch Hamburger Kliniken, Praxen und ärztlich geleitete Einrichtungen der onkologischen Versorgung an das Krebsregister übermittelt. Die Grundlage dafür bildet die gesetzliche Meldepflicht und der bundeseinheitliche Onkologische Basisdatensatz. Die gemeldeten Angaben bilden ein wichtiges Fundament, um die Erforschung und die Behandlung von Krebserkrankungen weiter zu verbessern.

 Die neue Rechtsgrundlage enthält Anpassungen an neue technische Entwicklungen, um weiterhin einen qualitativ hochwertigen Datenbestand zu ermöglichen. Die Meldepflicht wird auf palliative und kinderonkologische Einrichtungen ausgedehnt. Ärztinnen und Ärzte können die gemeldeten Daten durch einen erleichterten Zugang künftig besser für die Versorgung von Patientinnen und Patienten nutzen. Aufgenommen wurden neue bundesrechtliche Vorgaben aus dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten. Präzisierungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit wurden ebenfalls umgesetzt. Damit wird der bisher im Register gewährleistete Schutz der sensiblen Gesundheitsinformationen verbindlich festgeschrieben.

Katharina Fegebank, Wissenschaftssenatorin: „Um neue Behandlungsmethoden gegen Krebs zu erforschen, braucht es verlässliche Daten zur wissenschaftlichen Nutzung. Das Hamburgische Krebsregister sammelt wertvolle Informationen über die Krebserkrankungen in Hamburg und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Mit der neuen Rechtsgrundlage sind wir einen wichtigen Schritt vorangegangen, um Daten weiterhin ebenso sicher wie effektiv nutzen zu können.“

Dr. Alice Nennecke, Leiterin Hamburgisches Krebsregister: „Krebs ist für alle Betroffenen einschneidend und belastend. Die im Register gesammelten Krebsdaten gehören zu den besonders sensiblen Informationen – dies ist uns stets bewusst. Im Interesse der Patientinnen und Patienten freue ich mich, dass diese wichtigen Daten weiter gut geschützt und sicher für behandelnde und forschende Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen.“

Hintergrund

Als erstes Bundesland hat Hamburg im Jahr 2014 die rechtliche Basis für eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung gelegt. Diese ging weit über die bis dahin praktizierte bevölkerungsbezogene Erfassung hinaus. Aktuell werden im Hamburgischen Krebsregister jährlich ca. 130.000 Meldungen erfasst und Daten zu ca. 20.000 neu erkrankten und in Hamburg behandelten Krebspatientinnen und Krebspatienten dokumentiert. Das Hamburgische Krebsregister stellt die Daten für wissenschaftliche Projekte und ärztliche Fragestellungen zur Verfügung.

Drucksache 22/13185 vom 10.10.2023 mit den Begründungen der Bürgerschaft

Hamburgisches Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG)


Länderübergreifende Abnahme der oBDS-Schnittstelle für Softwarehersteller

Zukünftig geben die Krebsregister nach § 65c SGB V die oBDS-Schnittstelle gemeinsam frei. Die länderübergreifende Schnittstellenabnahme beschleunigt die deutschlandweite Krebsregistrierung und schafft weitere Vorteile.

Schnittstelle für die Krebsregistermeldung

Der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz (oBDS) regelt die standardisierte Tumordokumentation und Krebsregistrierung in Deutschland. Seine Vorgaben tragen dazu bei, Krebserkrankungen einheitlich und nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen zu erfassen. Ziel ist es, über die realitätsnahe Abbildung der onkologischen Versorgungssituation bundesweit eine valide Datengrundlage für Datenauswertungen und Forschungszwecke zu erreichen.

Der oBDS als Grundlage für die Krebsregistermeldung legt die Informationen fest, die von meldepflichtigen Einrichtungen an ihr zuständiges Krebsregister zu melden sind. Dazu gehören Informationen zur Diagnose, Diagnosesicherung, Therapie, Nachsorge sowie Angaben im Falle eines Todes.

Der Basisdatensatz wird durch das technische oBDS-XML-Schema ergänzt und konkretisiert. Seine technische Umsetzung, die sogenannte oBDS-Schnittstelle, ermöglicht die elektronische Krebsregistermeldung aus dem Dokumentationssystem einer Behandlungseinrichtung. Voraussetzung ist, dass Softwarehersteller entsprechende Erfassungsformulare und die oBDS-Schnittstelle in ihrem System bereitstellen.

Alle Unterlagen, die für die Entwicklung wichtig sind, finden Softwarehersteller von Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Tumordokumentations- und Pathologieinformationssystemen auf diesen Seiten:

oBDS-XML-Schema und Umsetzungsleitfaden

Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz

Länderübergreifende Schnittstellenabnahme

Mussten Softwarehersteller ihre entwickelte bzw. aktualisierte Schnittstelle bisher durch jedes Krebsregister separat abnehmen lassen, greift ab 1. März 2023 die länderübergreifende Schnittstellenabnahme der § 65c-Krebsregister.

Die klinischen Krebsregister prüfen eine entwickelte bzw. aktualisierte oBDS-Schnittstelle gemeinsam und geben sie dann zentral frei. So sparen Softwarehersteller zukünftig Zeit, da individuelle Abnahmen mit einzelnen Landeskrebsregistern stark vereinfacht werden. Die Abnahmen sollen mögliche Fehlerquellen in der Entwicklung ausräumen, bevor meldepflichtige Einrichtungen eine Krebsregistermeldung vornehmen können.

Von dem einheitlichen Vorgehen profitiert auch die flächendeckende Krebsregistrierung in Deutschland, da Ärztinnen und Ärzte über die schnellere Bereitstellung der oBDS-Schnittstelle im eigenen Dokumentationssystem einfacher ihrer gesetzlichen Meldepflicht an ihr zuständiges Krebsregister nachkommen können.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf einer Schnittstellenabnahme stehen auf der Website der Plattform 65 c zur Verfügung:

Ablauf der Schnittstellenabnahme

Abgenommene Schnittstellen

Plattform § 65c 

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss der klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V. Als Expertengremium sichert sie den dauerhaften fachlichen Austausch unter den klinischen Krebsregistern für eine einheitliche und flächendeckende klinische Krebsregistrierung in Deutschland.


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