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Das Wichtigste zum Thema Melden bei Krebserkrankungen sowie zur klinischen Verwendung der Daten finden Sie hier.

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Röntgenbild colourbox.de / Vladimir G.

Inhaltsverzeichnis

Meldepflicht

Seit dem 1. Juli 2014 sind Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen oder andere ärztlich geleitete Einrichtungen in Hamburg verpflichtet, Angaben zu Krebserkrankungen, ihren Frühstadien sowie gutartigen Tumoren des Zentralen Nervensystems an das Hamburgische Krebsregister (HKR) zu übermitteln. Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind weiterhin zu Meldungen berechtigt (§ 2 Abs. 1 und 2 HmbKrebsRG).

Die Meldepflicht umfasst die fortlaufende, vollzählige und vollständige Weitergabe von Informationen zu den gesetzlich festgelegten Meldeanlässen. Diese definieren Zeitpunkte im Verlauf einer Krebserkrankung, nach denen innerhalb von acht Wochen die entsprechenden Daten an das HKR zu übermitteln sind:

  1. die Stellung der Diagnose nach hinreichender klinischer Sicherung,
  2. die histologische, zytologische oder labortechnische Sicherung der Diagnose oder einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus,
  3. der Beginn einer therapeutischen Maßnahme,
  4. der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme,
  5. die Feststellung einer therapierelevanten Änderung des Erkrankungsstatus,
  6. der Sterbefall.

Wichtige Informationen

Bundeseinheitlicher Datensatz

Inhalte und Form der Meldungen sind im Gesetz (§ 3 HmbKrebsRG) beschrieben. Die Meldungen erfolgen elektronisch. Der dafür anzuwendende bundesweit einheitliche onkologische Datensatz (ehemals kurz „ADT/GEKID-Basisdatensatz“, seit Ende 2022 oBDS) der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID) zur Basisdokumentation für Tumorkranke und den ergänzenden Modulen definiert die Angaben im Einzelnen. Die aktuellen Versionen zu der entsprechenden XML-Schnittstelle sind unter den oben genannten Links abrufbar. Die GEKID hat sich im Mai 2024 in Deutsche Krebsregister e.V. (DKR) umbenannt.  

Meldevergütungen

Meldende Einrichtungen erhalten für jede neue plausible und vollständige Meldung, die vom HKR verarbeitet und vom Kostenträger nicht beanstandet wurde, eine Aufwandsentschädigung. Voraussetzung dafür ist, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind und bei jeder Meldung die Kasse und die Krankenversichertennummer beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen der Patientin oder des Patienten angegeben werden. Das Formular zur Mitteilung der Kontoverbindungsdaten für die meldende Praxis / Klinik findet sich hier.

Die Höhe der Meldevergütung wird vom GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung festgelegt: Gültig für Meldungen mit Leistungsdatum ab 1. Februar 2024 ist die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 09. Januar 2024. Für Meldungen, die vorher erbracht wurden, gilt die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15. Dezember 2014; der zugehörige Schiedsspruch vom 24. Februar 2015 regelt deren Höhe.

Die Höhe der Meldevergütung für Meldungen zu minderjährigen Krebspatientinnen und Krebspatienten mit Leistungsdatum ab 1. Februar 2024 entspricht den in der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 9. Januar 2024 vereinbarten Beträgen. Abweichend davon wird bei nicht-melanotischen Hauttumoren (ICD-10 C44) mit günstiger Prognose nur für Erstmeldungen zu Personen mit Wohnsitz in Hamburg eine Aufwandsentschädigung aus Landesmitteln gezahlt. Beachten Sie die Bekanntmachung im Amtl. Anz. Nr. 28, S. 421 vom 5. April 2024.

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Meldevergütungen stellte das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 8. Mai 2017 fest: "Steuerfrei sind dagegen Meldungen, zum Beispiel zur klinischen Krebsregistrierung nach § 65c Abs. 6 SGB V, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden können."

Informationspflicht

Vor Übermittlung der Daten ist jede Patientin und jeder Patient bei einer Erstmeldung schriftlich umfassend über die Meldung, die Aufgaben des Hamburgischen Krebsregisters und das Widerspruchsrecht zu unterrichten. Ausnahmen sind in § 2 Absatz 4 HmbKrebsRG definiert. Das Informationsmaterial für die Patientinnen und Patienten steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Hier finden Sie das Bestellformular zur Anforderung unserer Info-Broschüren (deutsch, englisch).

Melderportal

Das kostenlose Melderportal des HKR bietet zwei Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung von Meldungen: Bei geringem Aufkommen von Krebsfällen können die notwendigen Angaben direkt über eine Eingabemaske erfasst werden. Größere onkologische Einrichtungen können selbst erzeugte XML-Dateipakete per Internet übersenden. Das Portal können Sie unter dem folgenden Link erreichen: https://hkr-melderportal.hamburg.de

Nähere Informationen sowie eine Erläuterung aller erforderlichen Schritte zur erfolgreichen Registrierung finden Sie in der Kurzanleitung zum Melderportal, die als Download zur Verfügung steht.

Schulungen

Themen und Termine

Das Hamburgische Krebsregister bietet jeweils einmal im Monat eine allgemeine Melderportal- und Tumordokumentationsschulung an. Regelmäßig bieten wir Webseminare zu den Schwerpunkten Gynäkologie, Haut oder Urologie an. Die kostenlosen Schulungen sind für medizinisches Fachpersonal geeignet.

Inhalte:

  • Gesetzliche Grundlagen zur Meldepflicht an das Hamburgische Krebsregister
  • Meldeanlässe laut dem Hamburgischen Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG)
  • Nutzung des Melderportals
  • Überblick über die Felder und deren Ausprägungen in der Tumordokumentation
  • Klassifikations- und Schlüsselsysteme:
    • TNM
    • ICD-10
    • ICD-O (Topographie/Morphologie)
    • OPS

Termine unserer Schulungen

Sprechen Sie uns gern an: Auf Anfrage bieten wir weitere Termine oder Schulungen an.

Termine

Ort

Anmeldung

Melderportalschulung, allgemein

Jeden 1. Mi im Monat in Präsenz
15–18 Uhr

HKR, Süderstr. 30;
auf Anfrage online

Per Telefon 040 42837-2211 oder E-Mail

Melderportalschulung, Schwerpunkt  Gynäkologie

Mi, 16.10.24 (Gyn)
13–14:30 Uhr

Webseminar, online

Per E-Mail

Melderportalschulung, Schwerpunkt Urologie

23.10.24 (Urologie)
13:30–15 Uhr

Webseminar, online

Per E-Mail
Beachten Sie bitte: Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Rückmeldeberichte

Kliniken und Praxen mit mindestens 60 gemeldeten Krebserkrankungsfällen innerhalb von 5 Jahren – oder auch auf Nachfrage – erhalten regelmäßig jährlich einen Rückmeldebericht zum Abruf über das Meldeportal. Neben Informationen zu Anzahl und Vollständigkeit klinischer Meldungen im Berichtszeitraum werden einrichtungsbezogen Patientenzahlen, Diagnoseangaben zu Neuerkrankungsfällen und Therapiedaten ausgewertet. Bei ausreichenden Fallzahlen sind auch Überlebenszeitanalysen zu ausgewählten Tumorarten dargestellt.

Regionale Qualitätskonferenzen

Zweimal im Jahr lädt das Hamburgische Krebsregister behandelnde Ärztinnen und Ärzte zu regionalen Qualitätskonferenzen ein. Ziel ist die kollegiale Diskussion und Nutzung klinisch relevanter Auswertungen der gemeldeten Daten, um die Qualität der onkologischen Versorgung weiter zu verbessern. Im Rahmen eines Schwerpunktthemas, etwa bestimmter Tumorentitäten, werden Ergebnisse zur Epidemiologie in der Hamburger Wohnbevölkerung, zu klinischen Fragestellungen und zu Einrichtungsvergleichen präsentiert. Die vorgeschaltete Dokumentationskonferenz befasst sich mit der Datenqualität und richtet sich an die für Tumordokumentation und -meldung Zuständigen in Kliniken und Praxen.

Regionale Qualitätskonferenzen im HKR

Bisher behandelte Themen:

Datum

Thema

19.06.2024

10 Jahre klinische Krebsregistrierung in Hamburg 

22.11.2023

Malignes Melanom

03.05.2023

ZNS-Tumoren

23.11.2022

Systemische Krebserkrankungen

04.05.2022

Gynäkologische Krebserkrankungen

24.11.2021

Ösophagus- und Magenkarzinome

14.04.2021

Harnblasen- und Nierenkarzinome

11.11.2020

Strahlentherapie

06.11.2019

Mamma-Tumoren

10.04.2019

Kopf-Hals-Tumoren

07.11.2018

Andrologische Genitaltumoren

18.04.2018

Gynäkologische Tumoren

08.11.2017

Lunge

05.04.2017

Magen-, Darm-, Kolon- und Analkarzinome

12.10.2016

Darm-, Brust-, Lungenkarzinome


Falldokumentation

Auf Grundlage von § 9 Absatz (8) Hamburgisches Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG) führt das Hamburgische Krebsregister zur Förderung der interdisziplinären, direkten patientenbezogenen Zusammenarbeit elektronische klinische Falldokumentationen, soweit im Krebsregister personenidentifizierende Klartextdaten gespeichert sind. Auf Anfrage übermittelt das Hamburgische Krebsregister die darin enthaltenen medizinischen Daten an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus den meldepflichtigen Einrichtungen zu den von ihnen gemeldeten Patientinnen und Patienten – sofern sie glaubhaft versichern, dass sie die Daten im Hinblick auf die von ihnen verantwortete onkologische Behandlung der betreffenden Personen benötigen und die Patientin bzw. der Patient über diese Art der Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Klartextdatenspeicherung informiert und über ihr bzw. sein diesbezügliches Widerspruchsrecht belehrt wurde. Die Anfrage und die Übermittlung erfolgen elektronisch unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.