Zertifizierte Zentren in der Onkologie
2008 wurde der Nationale Krebsplan ins Leben gerufen, um ein koordiniertes Vorgehen gegen Krebserkrankungen zu ermöglichen. Er umfasst derzeit 13 Ziele in vier Handlungsfeldern. Ziel 5 konzentriert sich auf Qualitätssicherung, -förderung und Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen. Diese soll gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten eine hochwertige, wohnortnahe Versorgung erhalten.
Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) vergibt Zertifikate nach definierten Qualitätskriterien. Die Zentren müssen jährlich belegen, dass sie die Anforderungen – etwa hinsichtlich Mindestfallzahlen und operativer Erfahrung – erfüllen. Zertifizierte Organkrebszentren können über die OncoMap eingesehen werden. Weitere Informationen: Zertifizierung der DKG.
In diesem Rahmen ist auch die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krebsregister nachzuweisen. So wird unter anderem eine zeitnahe und vollständige Datenübermittlung nach Abschluss der Primärtherapie gefordert.
Kooperationsbestätigung in Hamburg
Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Zentren in der Onkologie ist nach § 65c SGB V Absatz 1 Nr. 7 eine gesetzliche Aufgabe der klinischen Krebsregister. Im Rahmen der DKG-Zertifizierung wird der Nachweis einer Kooperation mit dem zuständigen § 65c-Krebsregister gefordert. Diese Anforderung wurde seit 2018 in Hamburg durch Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Hamburgischen Krebsregister und den zertifizierten Zentren erfüllt. Dieses Verfahren wurde nun umgestellt.
Das Hamburgische Krebsregister stellt den zertifizierten Zentren seit 2025 eine Kooperationsbestätigung aus, wenn sie die Anforderungen gemäß Hamburgischem Krebsregistergesetz (HmbKrebsRG) für das Vorjahr erfüllen. Dieses Dokument bescheinigt den zeitnahen, vollständigen, vollzähligen und korrekten Eingang elektronischer Meldungen im Umfang des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS, vormals ADT/GEKID) beim Hamburgischen Krebsregister.
Die Gültigkeit der Bestätigung ist jeweils auf das Kalenderjahr begrenzt und wird nach Prüfung am Ende eines Meldejahres ausgestellt.