Am 11. und 12. Mai 2023 haben sich die Beauftragen für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern zu ihrem 65. Treffen in Bad Nauheim (Hessen) zusammengefunden.
Thema bei diesem Treffen waren eine inklusive Gesundheit und Pflege.
Statistisch steigt die Wahrscheinlichkeit mit dem Alter, eine Behinderung zu erwerben. Damit Menschen jeden Alters mit und ohne Behinderungen den gleichen Zugang zu Gesundheit und Pflege erhalten, fordern die Beauftragten und die Bundesarbeitsgemeinschaft das Folgende:
- Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Arztpraxen muss über den aktuellen gesetzlichen Standard hinausgehen und zum Beispiel auch Gebärdensprache, Leichte Sprache und die Erreichbarkeit per ÖPNV beinhalten. Die Information über den jeweiligen Stand dieser Barrierefreiheit muss in einem einheitlichen und zuverlässigen Informationssystem zur Verfügung stehen;
- Ärzte müssen verpflichtet werden, immobile Patienten zuhause zu besuchen und zu behandeln;
- Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in Krankenhäusern muss in den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen verankert werden;
- Die mobile Rehabilitation muss auf- und ausgebaut werden, hinzukommend muss der Zugang für schwerverletze Menschen zu Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus vereinfacht werden;
- Medizinische Forschung und Lehre müssen sich mit Inklusion beschäftigen und dies zu einem festen Bestandteil ihrer Arbeit machen. Hierzu soll jedes Bundesland eine Professur für Inklusive Medizin einrichten, um dies sicherzustellen;
- Die Approbationsordnung für Ärzte muss angepasst werden, damit der Zugang zum Medizinstudium auch für Menschen mit Behinderungen zugänglicher ist;
- Medizinische Zentren für Menschen mit Behinderungen (MZEB) und Sozialpädagogische Zentren (SPZ) müssen flächendeckend, bedarfsgerecht und wortortnah ausgebaut werden.;
- Bestehende Versorgungslücken (bspw. in gynäkologischer und urologischer Versorgung) müssen noch in der laufenden Legislaturperiode erkannt und geschlossen werden;
- Die psychiatrische häusliche Krankenpflege muss flächendeckend auf- und ausgebaut werden;
- Assistenzleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes müssen ausgeweitet werden und unter anderem auch Onlinekommunikationsleistungen wie Gebärdensprache oder Leichte Sprache und Pflegeassistenz umfassen. Diese Regelung muss auch Personen zu Gute kommen, die keine Eingliederungshilfe beziehen oder pflegende Angehörige haben, ebenso Personen mit komplexen Bedürfnissen, da diese in Krankenhäusern immer weniger bedarfsgerecht versorgt werden können;
- Es muss eine Lösung zur auskömmlichen Finanzierung von Pflegeleistungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gefunden werden, damit pflegebedürftige Menschen im gewohnten Umfeld leben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung ziehen müssen;
- Es muss sicher gestellt sein, dass genügend qualifizierte Medizinerinnen und Mediziner zur Verfügung stehen, um die Anforderungen des Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetzes (IPReG) bei außerklinischer Intensivpflege zu erfüllen. Ansonsten muss die bestehende Übergangsregelung über den 30. Oktober 2023 hinaus verlängert werden. Der Zugang außerklinischer Intensivpflege wird sonst unnötig erschwert. In diesem Zusammenhang sind unnötige Mehrfachbegutachtungen zu vermeiden. Die Versorgung von Versicherten im sogenannten Arbeitgebermodell muss auch weiterhin sichergestellt sein.
Die Erklärung im Wortlaut und in Leichter Sprache finden Sie im unten auf dieser Seite im Downloadbereich.