Sie beschäftigen Menschen mit Behinderungen?
Setzen sich dafür in besonderem Maße ein?
Haben zahlreiche Hürden überwunden?
Dann bewerben Sie sich auf den Hamburger Inklusionspreis. Sie können sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsfrist ist bis zum 26.08.2024
Informationen und Bewerbungsunterlagen können Sie auf dieser Website downloaden oder bei der Geschäftsstelle der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen anfordern.
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Osterbekstraße 96
22083 Hamburg
E-Mail: inklusionsbuero@bwfgb.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 63 - 5733
Informationen zum Preis
Zielsetzungen:
Der Preis will folgende Zielsetzungen anerkennen und fördern:
1. Die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung und anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt.
2. Die Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer Qualifikationen, ihres persönlichen Leistungsvermögens, ihrer beruflichen Flexibilität und ihrer beruflichen Erfahrung auf dem 1. Arbeitsmarkt.
3. Die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse für Beschäftigte mit Behinderungen oder für Beschäftigte, die von einer Behinderung bedroht sind, insbesondere durch inner- und/oder außerbetriebliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
4. Das Schaffen neuer Arbeitsbereiche und -felder für Menschen mit Behinderungen.
5. Eine Unternehmensphilosophie, die sich neben den Zielen und Strategien des Unternehmens oder Betriebes orientiert an gegenseitigem Respekt, Hilfsbereitschaft, Offenheit und Vertrauen.
6. Die Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten und/oder den Trägern und Einrichtungen für die berufliche Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von Behinderungen bedroht sind.
7. Die besonderen Bemühungen, älteren Beschäftigten mit Behinderungen einen ihrem persönlichen Leistungsvermögen angemessenen Arbeitsplatz bereitzustellen.
8. Die frühzeitige Ergreifung von geeigneten Maßnahmen, um drohende Behinderungen zu vermeiden.
9. Die Berücksichtigung des demografischen Wandels für eine altersgerechte Unternehmenskultur und Personalplanung, die vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten.
Zielgruppen:
1. Die Preisträgerinnen und Preisträger können natürliche oder juristische Personen, Betriebe, Gruppen und Institutionen sowie auch die betrieblichen Interessenvertretungen von Unternehmen sein.
2. Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen maßgeblich an der Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen beteiligt sein, die in besonderer und/oder auf neue, innovative Weise die Belange von Menschen mit und ohne Behinderungen in Hamburg im Berufsleben gefördert haben.
3. Der Inklusionspreis ist ein symbolischer Preis und erlangt besondere Bedeutung durch die Einbeziehung insbesondere von Persönlichkeiten aus der Hamburger Wirtschaft, aus dem öffentlichen Leben des Hamburger Senates und der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Die Verleihung des Preises findet im Hamburger Rathaus statt.
Preisverleihung:
1. Der Preis kann an mehrere Preisträger verliehen werden. Das Unternehmen bzw. der Betrieb des Preisträgers sollen grundsätzlich in Hamburg ansässig sein.
2. Von einer Auszeichnung ausgeschlossen sind staatliche Dienststellen oder Institutionen und deren Beschäftigte, die grundsätzlich für die Eingliederung der Menschen mit Behinderungen in Arbeit und in die Gesellschaft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zuständig sind, es sei denn, ihr Engagement geht weit über ihre berufliche Aufgabe hinaus.
3. Ein zusätzlicher Innovationspreis ist möglich, sofern sich ein Unternehmen besonders in der digitalen Entwicklung für seine Mitarbeitende mit Behinderungen hervorgetan hat.
Jury:
1. Die Jury setzt sich aus einer ungeraden Anzahl von Persönlichkeiten aus der Hamburger Wirtschaft, Behörden sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammen. Sie besteht aus mindestens sieben Personen. Der Vorstand der ARGE der Vertrauenspersonen in der Hamburger Wirtschaft und die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen berufen die Mitglieder der Jury.
2. Die Jury wählt eine oder einen Vorsitzende(n) aus ihrer Mitte. Diese(r) ist in der Regel der/die Sprecher/in der Jury und erläutert sowie begründet bei der Preisverleihung des Inklusionspreises 2024 die Entscheidung der Jury.
3. Die Jury bewertet die eingereichten Bewerbungen und wählt hieraus die Preisträger aus. Die Entscheidung fällt durch einfache Stimmenmehrheit.