Gemäß Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Teilnahme am Sport-, Freizeit- und Erholungsaktivitäten zu ergreifen. Menschen mit Behinderungen haben nach wie vor einen erschwerten Zugang zum Sport und sind in Sportvereinen entsprechend unterrepräsentiert. Etwa 55 Prozent aller Menschen mit einer Behinderung treiben keinen Sport. Bei Menschen ohne Behinderung liegt dieser Anteil lediglich bei 32 Prozent. Ausgehend von der Annahme, dass die Affinität zu Bewegung, Spiel und Sport sich bei Menschen mit und ohne Behinderungen nicht unterscheidet, muss von einem Zugangsproblem gesprochen werden.
Daher betonen die Behindertenbeauftragten in der "Potsdamer Erklärung" die besondere Bedeutung von Sportevents wie den Paralympics, Deaflympics oder den Special Olympics. Sie können dazu beitragen, dass Menschen ohne Behinderungen ihre Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen positiv verändern.
An Vertreterinnen und Vertreter von Medien wird appelliert, ihre Berichterstattung über solche Sportereignisse deutlich auszuweiten, um damit eine breite Öffentlichkeit erreichen zu können.
Die Beauftragten fordern:
1. Öffentlichkeitswirksame Sportevents wie die Paralympics, die Deaflympics oder die Special Olympics sind für die Bewusstseinsbildung und die Veränderung von Haltung von besonderer Bedeutung. Hier sollte eine stärkere Berichterstattung stattfinden.
2. Medien kommt eine besondere Verantwortung zu, mehr über inklusive Sportveranstaltungen zu berichten. Kosten und knappe Ressourcen sollten hier kein Grund für fehlende Berichterstattung sein.
3. Die Kreis-, Land- und Stadtsportbünde müssen sich zur Inklusion im Sport bekennen und ihre Angebote entsprechend anpassen und erweitern.
4. Sportstätten müssen barrierefrei sein. Bei der Sanierung und Modernisierung der Sportstätten sollen Experten der Barrierefreiheit und Nutzende mit einbezogen werden.
5. Die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen im Bereich des Sports ist oft ungeklärt. Hilfsmittel wie Sportorthesen oder Sportrollstühle werden oft nicht übernommen. Hier bedarf es einer besseren Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, insbesondere der Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe.
6. Zur Gewaltprävention sollten die Sportvereine und -verbände ein bundesweit flächendeckendes Leistungsangebot umsetzen.
7. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sollen gleichberechtigt an Sportaktivitäten in und außerhalb der Schule teilnehmen. Hierfür müssen entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden.
8. Die Basisausbildung von Übungsleiterinnen und -leitern solle ein Pflichtmodul zur Inklusion enthalten. Menschen mit Behinderungen müssen gleichberechtigt in Haupt- und Ehrenamtsstrukturen eingebunden werden.
9. Der gleichberechtigte Zugang zu sportwissenschaftlichen Studiengängen muss für Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein.
10. Zur Schaffung einer belastbaren Datenlage und der Weiterentwicklung von Teilhabemöglichkeiten fordern die Beauftragten die Förderung von bundesweit partizipativen Forschungsprojekten.
Die Potsdamer Erklärung im Wortlaut finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Die Erklärung in Leichter Sprache finden Sie in Kürze ebenfalls im Downloadbereich.