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Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in Hamburg

BWFGB

Mitglieder des Landesbeirates

Der Landesbeirat setzt sich aus 20 ständigen, stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, welche von der Senatskoordinatorin und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) vorgeschlagen und von der zuständigen Behörde bestellt werden.

SKBM

Grundlagen und Aufgaben des Landesbeirates

Die Geschäftsführung des Landesbeirates liegt nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) bei der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

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Publikationen des Landesbeirates

Hier finden Sie die Publikationen des Landesbeirates in chronologischer Reihenfolge.