Menschen mit Aufenthaltserlaubnis/Visum oder Niederlassungserlaubnis, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Familienangehörige sowie Personen mit Visabefreiung halten sich erlaubt auf.
Die Dienstleistungen der Standorte Ausländerangelegenheiten werden nach vorab vergebenem Termin angeboten.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Anliegen nur in der für Ihren Wohnort zuständigen Dienststelle bearbeitet werden kann. Vereinbaren Sie daher – gern online oder per E-Mail – bitte einen Termin an dem Standort des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind.
Bitte nutzen Sie zum Beantragen aufenthaltsrechtlicher Dokumente (Aufenthaltskarten) nach dem Freizügigkeitsgesetz für Unionsbürger und deren Familienangehörige, sowie die Ersterteilung, Verlängerung oder Übertragung eines Aufenthaltstitels den Online Dienst Aufenthaltserlaubnis (Deutsch), Online Service Residence Permit Hamburg (English)
Zur Terminvereinbarung für die
- Ausstellung von aufenthaltsrechtlichen Bescheinigungen (z.B. gem. § 51 AufenthG; BAföG)
- Verlängerung des visabefreiten Aufenthaltes gem. § 40 AufenthV
- Allgemeine Anfragen zum Aufenthaltsstatus
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung
wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach (siehe unten stehende Liste) des zuständigen Standorts.
Bitte geben Sie uns Bescheid, sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht in Anspruch nehmen können. Rund 10% der gebuchten Termine werden nicht wahrgenommen, das verursacht eine geringere Terminverfügbarkeit und längere Wartezeiten für alle.
Auskünfte zu Ausländerangelegenheiten
Für Fragen zu unseren Dienstleistungen ist der telefonische HamburgService montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr unter der Behördenrufnummer 115 für Sie zu erreichen. Termine für die Standorte Ausländerangelegenheiten kann der telefonische HamburgService NICHT vergeben.
Amt für Migration
Für folgende Anliegen wenden Sie sich bitte an das Amt für Migration
- Zentrale Erstaufnahme: Erste Anlaufstelle für neu nach Hamburg kommende Asylwerberinnen und Asylwerber und Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten.
- Allgemeine zentrale Ausländerangelegenheiten: Aufenthaltsrechtliche Belange ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger deren Aufenthalt nicht dauerhaft gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen).
- Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten: Anträge auf Einbürgerung
Hamburg Welcome Center
Das Hamburg Welcome Center ist für Sie zuständig, wenn Sie:
- erstmals nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, des Studiums, der Arbeit oder Selbstständigkeit sowie freiberuflicher Tätigkeit (§§ 16a bis 21 AufenthG) beantragen wollen oder
- eine Fachkraft sind und Ihre Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a bis 18g AufenthG verlängern oder übertragen wollen oder
- ein Familienangehöriger der oben genannten Personen sind und eine Aufenthaltserlaubnis benötigen.
Über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis können Sie die Zuständigkeit ermitteln und Ihren Antrag stellen.
Bitte beachten Sie: Für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die noch im Ausland sind, ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zuständig. Diese finden Sie hier: Auslandsvertretungen.
Hinweis für Schutzsuchende aus der Ukraine: Aktuelle Informationen zur Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels finden Sie im unten angefügten PDF-Dokument.