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Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbetrages ist die Wertsteigerung des Grundstückes, die infolge der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen eingetreten ist.

Merkblätter:
Anrechnung auf Ausgleichsbeträge

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Merkblatt Anrechnung auf Ausgleichsbeträge

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