Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Grundlage für die Berechnung des Ausgleichsbetrages ist die Wertsteigerung des Grundstückes, die infolge der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen eingetreten ist.
Merkblätter:
Anrechnung auf Ausgleichsbeträge
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