Für die Bewältigung der zahlreichen gesellschaftlichen Transformationen und Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft spielen wissenschaftliche Forschung und Erkenntnisgewinnung eine unverzichtbare Rolle. Um hierfür eine möglichst breite gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen und Verständnis für wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Diskussionen zu vermitteln, wird es immer wichtiger, die Beziehung zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in einer transparenten, verständlichen, inklusiven und partizipativen Weise zu gestalten.
Neben der zentralen Aufgabe der Wissenschaftskommunikation, welche die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung in eine allgemein verständlichere Weise „übersetzt“, kann dieses umfassendere Ziel einer gesellschaftlichen Einbettung von Wissenschaft auch durch die aktive Einbindung von Bürger:innen in den wissenschaftlichen Problemfindungs-, Forschungs- und Erkenntnisprozess erreicht werden.
Hier setzt die neue Förderlinie „Science for Society“ der Landesinnovationsförderung an: Projekte, die im Rahmen wissenschaftlicher Vorhaben die Partizipation von Bürger:innen vorsehen, sollen gefördert werden. Um eine möglichst große Vielfalt an verschiedenen Partizipationsideen und -formaten zu ermöglichen, werden hinsichtlich der Form, des Verfahrens oder des Zeitpunkts der Einbindung von Bürger:innen in den wissenschaftlichen Forschungsprozess keine engen Vorgaben gemacht. Besondere Berücksichtigung finden solche Projekte, die Bürger:innen schon bei der Identifizierung von Forschungsfragen einbeziehen, um so den Transfer aus der Gesellschaft in die Wissenschaft zu fördern.
Förderfähige Projekte
Ausrichtung, Umfang, Zielsetzung und das erwartete Ergebnis der förderfähigen Projekte sind flexibel. Möglich sind beispielsweise Projekte, die:
- Innovative, leicht zugängliche Beteiligungsformate entwickeln und erproben, Bürger:innen zum Mitdenken und Mitmachen bei der Entwicklung wissenschaftlicher Fragestellungen und der Erkenntnisgewinnung motivieren
- Wissenschaftler:innen und Bürger:innen zusammenbringen, um gemeinsam gesellschaftlich relevante Herausforderungen zu identifizieren, Forschungsfragen oder Forschungsmissionen zum Umgang mit den Herausforderungen und womöglich gemeinsame Forschungsdesigns zu ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung zu entwickeln und zu erproben
- Partizipationsformate entwerfen und erproben, die darauf abzielen, ein Bewusstsein für die globalen gesellschaftlichen Herausforderungen zu schaffen und wissenschaftsgeleitete lokale Lösungswege zu entwerfen und zu erproben
- Bürger:innen an der Erhebung und Auswertung von wissenschaftlichen Daten beteiligen.
Bei allen Projekten sollte dargestellt werden, inwieweit die jeweils genutzte Partizipationsstruktur und Instrumente auch für andere Projekte genutzt werden kann, um eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz für die wissenschaftlichen Vorhaben, Erkenntnisse und Schlüsse erreichen zu können.
Bevorzugt werden Projekte gefördert, bei denen die Federführung bei einer oder mehreren Sozial- und Geisteswissenschaften oder einer künstlerischen Fachrichtung liegt.
Rahmen der Landesinnovationsförderung (LIF) werden vordringlich Projekte unterstützt, die im Einklang mit den wissenschafts- und innovationspolitischen Zielen der BWFGB oder den Forschungs-, Transfer- oder Internationalisierungsstrategien der antragstellenden Einrichtungen stehen.
Förderbedingungen
- Höhe der Förderung
Es werden insgesamt vier Anträge gefördert; die maximale Höhe der Fördersumme pro Antrag beträgt 75.000 Euro. - Laufzeit der Förderung
Maximal 12 Monate, Beginn des Projekts 2022. - Fördergegenstand
Finanziert werden können Personalmittel, Sachmittel (einschließlich Kosten für Reisen, Workshops u.Ä.) sowie Investitionsmittel. Soweit es sich dabei um eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt, sind die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (de-minimis Verordnung) einzuhalten. - Ausschluss der Doppelförderung
Sofern die Entwicklung eines Projektantrags gleichzeitig durch ein Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland oder ein anderes Förderprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg begünstigt wird oder eine solche Begünstigung angestrebt wird oder bereits gewährt wurde, ist eine Förderung im Rahmen der Landesinnovationsförderung grundsätzlich ausgeschlossen. Die beantragende Stelle hat mit der Antragstellung über etwaige Förderanträge und bereits erteilte Förderbewilligungen aufzuklären und ggf. zu versichern, dass nichts dergleichen vorliegt. Über Antragstellungen im Förderzeitraum und deren Ausgang ist die die BWFGB umgehend in Kenntnis zu setzen.
Bewertungskriterien
Die Auswahl der förderfähigen Pilotprojekte erfolgt nach folgenden Kriterien, in absteigender Relevanz:
- Ausgestaltung des Partizipationsverfahrens (Rekrutierung, Einflussmöglichkeit, Reichweite, Erfolgsaussicht der Partizipation von Bürger:innen) (40%)
- Realisierbarkeit des Projekts (Zeitplan, Finanzplan, Aufteilung in Arbeitspakete) (20%)
- Innovationspotential: neue Idee oder neues Einsatzfeld, neue Partizipationsformate (15%)
- Transferpotential: Anwendbarkeit & Übertragbarkeit auf andere Projekte des Wissenschaftstransfer (15%)
- Reflexion der Erprobung/Umsetzung des Vorhabens (10%)
Antragsverfahren
- Anträge für diese Fördermaßnahme müssen über das Präsidium der federführenden Hochschule bei der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke eingereicht werden. Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren. Ein Antragsformular wird zur Verfügung gestellt.
- Die Anträge sind digital bis spätestens 15. September 2022 einzureichen.
Adresse für das Einreichen der Anträge:
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Referat Grundsatz Forschung, Transfer, Europa
Dr. Dorothea Wildenburg
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Für Auskünfte zu dieser Förderlinie steht Ihnen in der BWFGB zur Verfügung:
Frau Dr. Nadine Künze (nadine.kuenze@bwfgb.hamburg.de)