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Forschung und Wissenstransfer

Landesforschungsförderung Hamburg

Mit der 2013 gegründeten Landesforschungsförderung wird Forschung an den staatlichen Hamburger Hochschulen und ihren Kooperationspartnern (andere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Stiftungen u. a.), zusätzlich zu ihrer Grundfinanzierung mit weiteren Landesmitteln gezielt unterstützt.

  • Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung, Bezirke
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Die Landesforschungsförderung ist ein Förderinstrument der Freien und Hansestadt Hamburg, das durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) umgesetzt wird. Sie soll die Entwicklung des vorhandenen wissenschaftlichen Potentials unterstützen, wissenschaftliche Stärken fördern und dabei helfen, vielversprechende Potentialbereiche weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die strategischen Entwicklungen an den Hochschulen in Übereinstimmung mit der Wissenschaftspolitik des Senats gezielt zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Hamburgs weiter zu stärken. 

Die Landesforschungsförderung umfasst zwei übergeordnete Förderformate:

1) Strategische Förderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen

In diesem Förderformat fördert die Landesforschungsförderung ausgewiesene Forschungsschwerpunkte und entwickelt Bereiche mit ausgewiesenem Potential weiter.

Von 2013 bis 2018 wurden die Forschungsschwerpunkte Klimaforschung (Exzellenzcluster „Climate System Analysis and Prediction – CliSAP“) und naturwissenschaftliche Strukturforschung (Exzellenzcluster „Hamburg Center for Ultrafast Imaging – CUI“) gefördert.

2019 begann entsprechend den Empfehlungen des MINT-Forschungsrats eine Förderphase von vier Zukunftsclustern Hamburg X aus dem MINT-Bereich, die mit insgesamt 14 Mio. € gezielt gefördert werden. Nach einer Verlängerung laufen die Projekte bis 2024/2025.

  • Center for Data and Computing Science (CDCS)
  • Center for Integrated Multiscale Materials Systems (CIMMS)
  • Infection Research (Hamburg Infection Control)
  • Innovative luftgestützte urbane Mobilität (i-LUM)

2) Förderung wissenschaftsgeleiteter Forschungsthemen

Die Landesforschungsförderung möchte der Wissenschaft den erforderlichen kreativen Freiraum für das Aufgreifen neuer Forschungsthemen bieten. Daher gibt es die Möglichkeit, ohne inhaltliche Vorgaben neue Forschungsansätze aufzugreifen und aufzubauen.

Dabei wird von den Hochschulleitungen erwartet, dass eine Priorisierung vorgenommen wird mit Blick auf ihre jeweiligen Pläne zur strategischen Weiterentwicklung ihrer Forschungsfelder. In diesem Sinne trägt dieses Förderformat auch zur Profilbildung in Schwerpunkten und Potenzialbereichen bei.
Es gibt aktuell folgende Förderlinien:

  1. Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden
  2. Anschubförderung von Graduiertenkollegs
  3. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Forschungsprojekten
  4. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Graduiertenkollegs
  5. Aufbau internationaler Forschungskooperationen

1. Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden

Die Fördermaßnahme „Anschubförderung kooperativer Forschungsverbünde“ soll in erster Linie dabei helfen, diejenigen inhaltlichen und strukturellen Forschungsvorarbeiten zu ermöglichen, die die Voraussetzung für die Beantragung von Verbundvorhaben auf überregionaler und internationaler Ebene sind (DFG, BMBF, EU, Stiftungen u. a.). 
Gefördert werden Verbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Partner (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Wirtschaft, Museen, Bibliotheken etc.) bei freier Wahl des Forschungsthemas. 

Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der Landesforschungsförderung neun Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 10,4 Mio. € gefördert, im Jahr 2016 elf Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 17,3 Mio. €. Eine dritte Förderperiode startete 2020. Hier wurden weitere 14 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 18,6 Mio. € bewilligt. 

Eine weitere Ausschreibungsrunde startet Anfang Dezember 2023.  

  • Frist zur Einreichung der Absichtserklärung: 31. Januar 2024
    (Formular s. unten im Downloadbereich)
  • Frist zur Einreichung der Anträge: 6. Mai 2024
    (Ausschreibung und Hinweise s. unten im Downloadbereich)

2. Anschubförderung von Graduiertenkollegs

Die Fördermaßnahme „Anschubförderung von Graduiertenkollegs“ dient in erster Linie der Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern am Beginn ihrer Karriere.
Gefördert werden strukturierte Graduiertenprogramme, die Promotionen ermöglichen und ggf. auch Postdocs auf ihrem Weg in der Wissenschaft unterstützen.

Aus dieser Anschubförderung sollen sich Anträge für ähnliche Programme bei der DFG (Graduiertenkollegs), dem Bund oder weiteren Förderern (z. B. Stiftungen) entwickeln. Gefördert werden Verbünde der staatlichen Hamburger Hochschulen und deren Partner (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Wirtschaft) bei freier Wahl des Fachthemas für das Kolleg und den damit verbundenen Forschungsthemen für die einzelnen Graduierten. 
Im Jahr 2014 wurden vier Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 3,5 Mio. € bewilligt. Ende 2019 wurden weitere vier Graduiertenkollegs mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 4,6 Mio. € bewilligt.

Eine weitere Ausschreibungsrunde beginnt Anfang Dezember 2023. 

  • Frist zur Einreichung der Absichtserklärung: 31. Januar 2024 
    (Formular s. unten im Downloadbereich)
  • Frist zur Einreichung der Anträge: 6. Mai 2024
    (Ausschreibung und Hinweise s. unten im Downloadbereich)

3. Anschubförderung von wissenschaftlich-künstlerischen Forschungsprojekten

Die Forschung an den künstlerischen Hochschulen hat naturgemäß andere Formate als an den nichtkünstlerischen Hochschulen. So können besondere - visuelle, auditive, haptische und performative - Forschungsresultate entstehen, die den Grundkriterien von Forschung folgen, nur andere Projekt- oder Darstellungsformen nutzen. Dem soll mit einer fachspezifischen Fördermaßnahme Rechnung getragen werden. 
Gefördert werden gemeinsame wissenschaftlich-künstlerische Forschungsprojekte an einer oder mehreren künstlerischen Hochschulen bzw. Hochschulen mit künstlerischen Fächern, auch in Kooperation mit anderen Hochschulen oder außerhochschulischen Partnern (z. B. Museen, Theater). 
Im Jahr 2014 wurden vier Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 400.000 € bewilligt. Im Jahr 2018 erfolgte eine zweite Ausschreibungsrunde. Es wurden fünf Projekte mit einer Fördersumme von 1,5 Mio. € bewilligt. 

Eine weitere Ausschreibungsrunde beginnt Anfang Dezember 2023. 

  • Frist zur Einreichung von Absichtserklärung: 31. Januar 2024
    (Formular s. unten im Downloadbereich)
  • Frist zur Einreichung der Anträge: 6. Mai 2024 
    (Ausschreibung und Hinweise s. unten im Downloadbereich)

4. Wissenschaftlich-künstlerische Graduiertenkollegs

Die Fördermaßnahme soll auch der Förderung von besonderen Talenten in wissenschaftlich-künstlerischen Fächern dienen, die am Beginn ihrer Karriere stehen. Gefördert werden Graduiertenkollegs mit einer strukturierten Promovierendenausbildung an einer oder mehreren künstlerischen Hochschulen bzw. Hochschulen mit künstlerischen Fächern, auch in Kooperation mit Universitäten oder außerhochschulischen Partnern (z. B. Museen, Theater). 
Im Jahr 2014 wurden zwei Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 1,8 Mio. € bewilligt. Im Jahr 2018 erfolgte eine zweite Ausschreibungsrunde. Es wurde ein Projekt mit einer Fördersumme von 1,2 Mio. € bewilligt.

Eine weitere Ausschreibungsrunde beginnt Anfang Dezember 2023. 

  • Frist zur Einreichung der Absichtserklärung: 31. Januar 2024
    (Formular s. unten im Downloadbereich)
  • Frist zur Einreichung der Anträge: 6. Mai 2024
    (Ausschreibung und Hinweise s. unten im Downloadbereich)

5. Aufbau internationaler Forschungskooperationen

Im Rahmen der Förderlinie „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ werden gezielt Anbahnungsmaßnahmen für internationale Hochschulkooperationen und internationale Forschungsvorhaben gefördert. 
Die Fördermaßnahme soll zur Intensivierung der internationalen Wissenschaftskooperation beitragen und bei der Vernetzung der Hamburger Hochschulen mit internationalen Wissenschaftseinrichtungen helfen. 
Aus den aufzubauenden Netzwerken sollen sich Kooperationen und gemeinsame, internationale Forschungsprojekte entwickeln, die sich z. B. auf EU-Ebene (z. B. Horizon Europe, INTERREG, ERASMUS+) oder darüber hinaus um Fördermittel bewerben können. 

Von 2014 bis 2021 wurden 63 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 1,3 Mio. Euro bewilligt. 

Eine weitere Ausschreibungsrunde beginnt Anfang Dezember 2023. 

  • Frist zur Einreichung der Absichtserklärung: 31. Januar 2024
    (Formular s. unten im Downloadbereich)
  • Frist zur Einreichung der Anträge: 6. Mai 2024
    (Ausschreibung und Hinweise s. unten im Downloadbereich)

Ansprechpartnerinnen

Für inhaltliche Fragen:
Anna Gerkmann 
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Referat für Forschung, Transfer, Europa (W21) 
Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg 
anna.gerkmann@bwfgb.hamburg.de

Für finanziellen Fragen: 
Caroline Wallmann
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Referat für Forschung, Transfer, Europa (W21) 
Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg 
caroline.wallmann@bwfgb.hamburg.de


Download

LFF-Ausschreibung „kooperative Forschungsverbünde und Graduiertenkollegs“ - 2023

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LFF-Ausschreibung „Wissenschaftlich-künstlerische Forschungsprojekte und Graduiertenkollegs“ - 2023

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LFF-Ausschreibung „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ - 2023

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LFF Formale Vorgaben Antragstellung 2023

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LFF-Antrag-Budget LFF 2023

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LFF Absichtserklärung 2023

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Broschüre zu Projekten der Landesforschungsförderung in Hamburg

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Übersicht der zur Förderung ausgewählten Projekte, Stand August 2021

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