Dazu wurde der Senatsbeschluss zur Verwaltungssprache von 1995 erweitert. Neben geschlechtsneutralen Formulierungen können künftig auch Gender-Stern oder Gender-Doppelpunkt verwendet werden. Auch bezüglich der persönlichen Anrede werden Alternativen vorgeschlagen, die ohne Geschlechtsbezeichnung auskommen. Dies stärkt die Wahlfreiheit für alle Mitarbeitenden der Hamburgischen Verwaltung und schließt Formulierungsverbote künftig aus. Die Hinweise stehen unter dem Artikel zum Download bereit.
Hintergrund
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 wurden die Rechte von Menschen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht (männlich oder weiblich) zuordnen lassen, gestärkt. Niemand darf demnach gesetzlich gezwungen werden, sich zwischen dem männlichen und weiblichen Geschlecht zu entscheiden. Seit Ende 2018 ist es daher möglich, dass intergeschlechtliche Personen neben den Angaben „männlich“, „weiblich“ oder „keine Angabe“ auch „divers“ wählen können.
Mehr als 70 Landkreise und kreisfreie Städte – wie beispielsweise Köln, München, Frankfurt, Bremen, Stuttgart, Hannover, Lübeck oder Kiel – verwenden bereits seit mehreren Jahren gendersensible Formulierungen. Auch der Deutsche Bundestag lässt gendersensible Sprache zu. Dort gilt: Sowohl Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt als auch weitere geschlechtergerechte Formen in Anträgen, Entschließungsanträgen und Begründungen von Gesetzesentwürfen dürfen verwendet werden.