Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Das Grundgesetz legt fest, dass sich der Staat dafür einsetzt, bestehende Nachteile zu beseitigen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes).
Hamburg war eines der ersten Bundesländer, dass ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (GPR) erarbeitet hat. Das Programm wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, Frauen und Männern eine gerechte Teilhabe in allen Lebensphasen und -bereichen zu ermöglichen. 2016 wurde es erfolgreich evaluiert und 2017 zum ersten Mal fortgeschrieben.
Fast zehn Jahre danach ist es mit der zweiten Fortschreibung gelungen, diese in Tiefe und Breite weiter auszugestalten und neue Impulse zu setzen. Unter dem Titel „Zusammen für mehr Gleichstellung in Hamburg“ stellt es die gleichstellungspolitischen Herausforderungen für Hamburg dar und legt die Grundsätze und Leitlinien der Hamburger Gleichstellungspolitik fest. Grundlage zur Entwicklung der Maßnahmen des GPR bildete ein breiter Beteiligungsprozess aus Workshops und Onlinebefragungen, an denen Interessenverbände, Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Bezirken und Fachbehörden teilgenommen haben.
Insgesamt 110 neue Maßnahmen nehmen verschiedene Lebensphasen und -bereiche in den Blick: von der Kindheit und Jugend über Schule und Ausbildung bis hin zu den Themen Erwerbstätigkeit, Familie, Alter, Gesundheit, Sport und Kultur.
Das GPR bildet die Basis für die gleichstellungspolitische Arbeit in allen Senatsämtern und Behörden der Stadt und wird regelmäßig evaluiert sowie fortgeschrieben. Das Referat „Frauen und Gleichstellung“ der BWFGB übernimmt hierbei die Koordination für den Gesamtprozess.