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Gleichstellung

Leitfaden zur Stärkung digitaler Gleichstellung

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Gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Angeboten und diverse Gestaltungsteams: Das sind die Ziele des von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) konzipierten Leitfadens, der ab heute abrufbar ist (s. Download-Bereich unten). Hintergrund der Publikation ist die im Januar 2020 vom Senat beschlossene „Digitalstrategie für Hamburg“, die u.a. Barrierefreiheit und Gleichstellung als wichtige Themenfelder benennt.

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infotext-berlin.de | Lena Ziyal

Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: „Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für Gleichstellung und gesellschaftliche Teilhabe. Wichtig ist hierbei, dass Frauen Digitalisierungsprozesse auch aktiv mitgestalten und an der Entwicklung digitaler Angebote und Inhalte beteiligt sind. Zudem müssen wir darauf hinwirken, dass sich strukturelle Benachteiligungen im digitalen Raum nicht weiter verfestigen. Der Leitfaden bildet einen wertvollen Ankerpunkt, der Handlungsbedarfe wie Lösungsansätze für die Stärkung digitaler Gleichstellung aufzeigt – damit wird gleichzeitig ein wichtiges Ziel unserer Digitalstrategie für Hamburg vorangetrieben.“

Die Kernziele

Derzeit können weder digitale Teilhabe und Nutzung, noch die technische Umsetzung digitalisierter Angebote und Leistungen als geschlechtsneutral und diskriminierungsfrei bewertet werden. Frauen sind generell u.a. in Arbeitsbereichen und Positionen, die von besonderer Bedeutung für den digitalen Wandel sind, stark unterrepräsentiert. Um diesen „digital gender gap“ zu schließen, sollen Frauen verstärkt in Gestaltungsteams einbezogen und Perspektivenvielfalt über Personalschulungen und den Einbezug von Testpersonen und (künstlich geschaffenen) Personas in Evaluationsprozessen gestärkt werden.

Zudem sollen Websites und Apps so gestaltet sein, dass alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen adressiert werden und die gleichen Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten haben. Eine diskriminierungsfreie (Bild-)Sprache ist hier ebenso von Relevanz wie die Möglichkeit, bei interaktiven Bedienoberflächen alle Geschlechtsidentitäten einzubeziehen. 

Sofern automatisierte Entscheidungssysteme, beispielsweise bei Bewerbungsverfahren, zum Einsatz kommen, die Personen oder ihnen zugeschriebene Merkmale bewerten, muss eine gerechte Teilhabe ohne Benachteiligung nach Geschlecht gewährleisten werden. Dies umfasst die Offenlegung, dass entsprechende Systeme eingesetzt werden, ebenso wie Standards für regelmäßige und ganzheitliche Überprüfungen und einen entsprechenden Rechtsrahmen.

Digitalstrategie für Hamburg

Der Hamburger Senat hat im Januar 2020 eine umfassende Digitalstrategie beschlossen, die alle Lebensbereiche des Gemeinwesens in den Blick nimmt. Die Digitalstrategie verfolgt das Ziel, Handlungsfelder der Digitalisierung zu definieren und konkrete Vorhaben zu benennen. So wird beispielsweise aufgezeigt, wie digitale Infrastrukturen und Plattformen weiterentwickelt werden müssen oder wie ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten aussehen muss. Außerdem werden konkrete Projekte und Vorhaben dargestellt, die von Behörden und städtischen Unternehmen verantwortet werden. Weitere Infos unter https://www.hamburg.de/senatskanzlei/digitalstrategie-fuer-hamburg/.


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Gleichstellung in Digitalstrategien

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