Mit einer Förderrichtlinie unterstützt die Gleichstellungsbehörde innovative Projekte mit regionalem Bezug zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf den inhaltlichen Grundlagen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR). Die Förderrichtlinie wendet sich in erster Linie an die organsierte Zivilgesellschaft, um ihnen zu ermöglichen, sich aktiv an der Realisierung der Ziele des Hamburger GPR zur Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu beteiligen.
Förderung innovativer Projekte mit Hamburg-Bezug
Pro Projektförderung stellt die Gleichstellungsbehörde maximal 40.000 Euro bereit. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2024 gültig.
Gefördert werden einmalige Projekte, wie bspw. Veranstaltungen, Studien, Aufbau von Websites, Filmreihen usw., die im Verlauf des Jahres 2024 umgesetzt werden und einen Bezug zu den Inhalten des GPR haben und damit zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 12.12.2023.
Beratung und Unterstützung
Der Weg von einer Projektidee bis zur gesicherten Finanzierung und Umsetzung ist häufig ein langer und bürokratischer Weg.
Das Referat Frauen und Gleichstellung unterstützt das Antragsverfahren von Vereinen und Initiativen des freiwilligen Engagements, berät zu den Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Verbesserung der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Kontakt bei Fragen zur Förderrichtlinie
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Referat Frauen und Gleichstellung
E-Mail: gpr@bwfgb.hamburg.de
Tel.: 040-42863-2006 (Nadine Buntrock)