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Digitale Stadt

Hamburg öffnet elektronischen Weg zum Mutterschutz

06. Januar 2021 Pressemitteilung
  • Justiz und Verbraucherschutz
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In der Hamburger Verwaltung gehen jedes Jahr rund 12.000 Mutterschutzmitteilungen ein, im Schnitt sind das fast 50 Meldungen pro Arbeitstag. Künftig können Unternehmen in Hamburg dafür ein digitales Verfahren nutzen. Für die Betriebe sinkt damit mittelfristig der Aufwand, in der Verwaltung steigt die Effizienz.

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Model-Foto: Colourbox.de

Unternehmen, Behörden und andere Organisationen erfüllen mit Mutterschutzmitteilungen ihre gesetzliche Pflicht, über Schwangerschaften von Mitarbeiterinnen zu informieren. Die Frauen und ihre ungeborenen Kinder genießen besonderen Schutz. Das Amt für Arbeitsschutz prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben eingehalten werden. Dabei stehen die Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Ausbildungsverfahren im Fokus, die so gestaltet werden müssen, dass Mutter und Kind geschützt sind.

Weil das bisherige Meldeverfahren bei allen Beteiligten einen hohen manuellen Aufwand verursachte, wurde es von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und dem Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei vereinfacht.

Künftig können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Mutterschutzmitteilung digital übermitteln und die Bestätigung für sich und ihre Mitarbeiterinnen im elektronischen Postfach abrufen. Nach dem erstmaligen Anlegen der Betriebsdaten zu einem Unternehmen können die Daten in der Kommunikation mit der Verwaltung immer wieder verwendet werden. Die Kommunikation erfolgt dann vorrangig digital. Durch Hilfestellung im Online-Formular wird auch die Datenqualität verbessert. Für Unternehmen, die diesen Weg nicht nutzen können oder wollen, bleibt der herkömmliche Zugang erhalten.

Geplant ist auch die Einrichtung einer Schnittstelle, über die Betriebe ihre Mitteilungen direkt aus dem eigenen System heraus versenden können. Die Mutterschutzmitteilung ist eine von mehreren 100 Verwaltungsleistungen, die gemäß bundesweitem Online-Zugangsgesetz (OZG) digitalisiert werden. Dabei stehen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt.

Für die digitale Mutterschutzmitteilung wird lediglich ein kostenloses Servicekonto für Unternehmen benötigt, mit dem auch viele weitere digitale Verwaltungsleistungen genutzt werden können. Wer noch kein Servicekonto hat, kann sich hier registrieren:
https://servicekonto.serviceportal.hamburg.de/servicekonto/

Antworten auf häufige Fragen zum Mutterschutz in Hamburg finden Sie hier.