Vernehmung in Strafprozessen

Opfer von Sexualstraftaten bei ihren Zeugenaussagen besser schützen

26. Januar 2021 Pressemitteilung

Hamburg will über den Bundesrat erreichen, dass Opfer schwerer sexueller Gewalt besser vor belastenden Zeugenvernehmungen geschützt werden. Künftig sollen grundsätzlich nur die Vorsitzenden Richterinnen und Richter die Geschädigten vernehmen. Der Hamburger Senat hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht.

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Für Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann die Vernehmung als Zeuginnen und Zeugen vor Gericht eine erhebliche psychologische Belastung bedeuten. Sie drohen, zum zweiten Mal zum Opfer zu werden, wenn sie durch eine Vielzahl von frageberechtigten Verfahrensbeteiligten zum Teil auch mit nicht sachdienlichen Fragen zu intimsten Sachverhalten befragt werden.

Hamburg will mit der Bundesratsinitiative erreichen, dass Opfer von schweren Sexualstraftaten künftig grundsätzlich nur noch von den Vorsitzenden Richterinnen und Richtern befragt werden. Diese Regelung gilt bereits für minderjährige Zeuginnen und Zeugen (§ 241a StPO) und würde damit auf erwachsene Geschädigte schwerer Sexualdelikte ausgeweitet. Die Prozessbeteiligten könnten dabei verlangen, dass über die Vorsitzenden weitere Fragen gestellt werden. Eine direkte Befragung der Geschädigten wäre nur möglich, wenn die Vorsitzenden dies für notwendig und vertretbar erachten.

Bereits gesetzlich geregelt ist, dass erwachsenen Opfern schwerer sexueller Gewalt nach Möglichkeit eine belastende erneute Vernehmung in einer Hauptverhandlung erspart bleibt – durch zuvor in Bild und Ton aufgezeichnete richterliche Vernehmungen. Allerdings kann ihre Vernehmung in einer Hauptverhandlung dadurch nicht in allen Fällen ersetzt werden.

Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "Sexualstraftaten sind schwerste Eingriffe in den Intimbereich eines Menschen. Vor Gericht drohen die Betroffenen dann erneut zum Opfer zu werden, wenn sie von mehreren Personen befragt werden und sich dabei zum Teil auch nicht sachdienlichen Fragen oder einem einschüchternden Tonfall ausgesetzt sehen. Auch die erwachsenen Opfer schwerster Sexualdelikte sind besonders schutzwürdig. Was für Minderjährige bereits gilt, wollen wir deshalb ausweiten. Das könnte auch zu einer höheren Aussage- und Anzeigebereitschaft von Opfern beitragen."

Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard sagt: "Die vorgesehene Befragung ausschließlich durch den Vorsitzenden Richter soll eine sensible Befragung garantieren und redundante Befragungen und letztlich eine Retraumatisierung des Opfers vermeiden. Diese bereits bei minderjährigen Zeugen bestehende Regelung wird rechtsstaatlichen Anforderungen an das Strafverfahren ebenso gerecht, wie den Bedürfnissen der in der Regel schwer traumatisierten Opfer. Sie entspricht dem Hamburger Verständnis eines umfassenden Opferschutzes und steht im Licht der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg."

Hans-Jürgen Kamp, Landesvorsitzender des WEISSEN RINGS in Hamburg, sagt: "Der WEISSE RING begrüßt den Entwurf. Diese Regelung hat sich bei minderjährigen Zeugen seit Jahrzehnten bewährt. Es entspricht einer gesicherten Erfahrung der Mitarbeiter des WEISSEN RINGS, dass die Opfer schwerster Sexualdelikte besonders häufig durch unsachgemäße persönlichkeitsverletzende Fragen, durch ständige Fragewiederholungen oder durch den aggressiven Tonfall von unmittelbar frageberechtigten Strafverteidigern eingeschüchtert werden. Bisher darf der vorsitzende Richter nur eindeutig unzulässige Fragen zurückweisen, was wegen des damit verbundenen Revisionsrisikos nur selten geschieht. Es kann erwartet werden, dass die vorgeschlagene Regelung mittelbar zu einer höheren Anzeige- und Aussagebereitschaft von Opfern schwerer Sexualdelikte führt."

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