Im Fokus der Abfrage standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei Bürotätigkeiten. Ziel war es, die Umsetzung der neuen Corona-Arbeitsschutzregeln in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu überprüfen. Insgesamt schrieb die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 551 Betriebe unterschiedlicher Branchen an, die über einen Verwaltungsbereich verfügen oder vorwiegend Bürotätigkeiten ausführen. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Betriebe kamen der Aufforderung nach und erhalten in den kommenden Tagen eine Rückmeldung des Amtes zu den vorgelegten Unterlagen. Betriebe, bei denen eine Rückmeldung ausblieb, werden einer weitergehenden Kontrolle unterzogen.
Auf Grundlage der vorgelegten Gefährdungsbeurteilungen prüfte die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht die Umsetzung der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Gefährdungsbeurteilung gilt als wichtigstes Instrument des Arbeitsschutzes, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten. Hier werden Schutzmaßnahmen systematisch festgelegt, ihre Umsetzung geplant und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Mehr als ein Drittel der Betriebe, die Homeoffice umgesetzt haben, hatten keine Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsbereich.
Fehlende oder nicht ausreichende Angaben in den Gefährdungsbeurteilungen betrafen die Bereiche Arbeitszeit, Ergonomie, Lüftung und Unterweisung der Beschäftigten. Die Betrachtung der psychischen Belastungen fehlte sogar bei mehr als 50 Prozent der überprüften Gefährdungsbeurteilungen. Ebenfalls bei fast der Hälfte der Betriebe fehlten Regelungen zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse hat die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht zwei Merkblätter auf ihrer Homepage oder unter dieser Pressemitteilung zum Download bereitgestellt, um Betriebe bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung gezielter zu unterstützen. Die Merkblätter enthalten alle wesentlichen Aspekte einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung zu den Themen "SARS-CoV-2-Infektionsschutz im Büro" und "Arbeiten im Homeoffice". Auf diese Weise können Betriebe schnell und unkompliziert die Vollständigkeit ihrer Gefährdungsbeurteilung überprüfen.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: "Dem Arbeitsschutz kommt in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu. Es geht um den Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten unter Bedingungen, die sich durch die Pandemie extrem verändert haben. Mit den Arbeitsschutzkontrollen wollen wir Betriebe und Beschäftigte bei der Umsetzung unterstützen. Die Überprüfungen von Hamburger Betrieben finden auf Grundlage eines risikoorientierten Konzeptes statt, auf das sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder verständigt haben. Überprüft werden die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und stichprobenartig die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen."
Hintergrund
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden in Hamburg bereits mehr als 2.200 Kontrollen durchgeführt. Im Mittelpunkt der Arbeitsschutzkontrollen standen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Konkret wurde überprüft, ob Regeln zur Einhaltung der Abstandsregeln vorhanden sind und diese auch entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurden die für die Eindämmung der Pandemie wichtigen Hygieneregeln, die Belüftungssituation und Einlassregeln betrachtet. Weitere Themen bei den Begehungen waren die bedarfsgerechte Unterweisung und der Umgang mit Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören.