Ausstattung der Justiz

Hamburg investiert 15 Millionen Euro in Sicherheit und Flächen

23. März 2021 Pressemitteilung

Der grundsätzlich freie Zugang zu Gerichtsgebäuden ist ein wesentlicher Pfeiler der bürgerfreundlichen Justiz in Hamburg. Gleichzeitig muss die Sicherheit der Einrichtungen gewährleistet werden. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bürgerschaft investiert Hamburg im Rahmen des laufenden Sicherungskonzeptes rund 15 Millionen Euro, um in den Justizgebäuden weitere bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen umzusetzen.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Ein Gericht, welches wie ein Schloss mit orangener Hausfassade und dunkelgrauem Dach aussieht
HansOLG Pressestelle

Laut Senatsbeschluss werden die Sicherheitsmaßnahmen in weiteren Hamburger Gerichtsgebäuden und am künftigen zentralen Standort der Staatsanwaltschaften im Michaelisquartier erneuert und erweitert. Unter anderem sollen baulich neue zentrale Eingangsbereiche geschaffen und technisch auch so gesichert werden, dass auf die jeweilige Lage abgestimmte Zugangskontrollen möglich sind. Dazu werden zum Beispiel auch stationäre oder mobile Detektoren eingesetzt. Darüber hinaus sollen öffentliche und nicht öffentliche Bereiche grundsätzlich getrennt werden.

Vorgesehen sind zudem Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, durch die zusätzliche Büroflächen geschaffen werden sollen. Damit werden Raumbedarfe gedeckt, die durch die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen und teilweise auch aus der Bewältigung der Corona-Pandemie entstehen bzw. entstanden sind. Parallel dazu werden auch Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Dies gilt für folgende Standorte:

  • Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz
  • Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
  • Amtsgericht Hamburg-Harburg
  • Haus der Gerichte in St. Georg
  • Staatsanwaltschaften im Michaelisquartier

Der Beschluss des Senats enthält auch ein klares Bekenntnis zum Standort des Amtsgerichts Hamburg-Harburg im wachsenden Bezirk. Der Mietvertrag für das Gebäude, der im Jahr 2026 ausläuft, soll nun verlängert werden. Vorgesehen ist ein Abschluss über 20 Jahre bei gleichzeitiger Anmietung zusätzlicher Flächen. Auch im Amtsgericht Hamburg-Wandsbek sollen zusätzliche Flächen angemietet werden.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Hamburgs Justiz ist und bleibt bürgernah. Der grundsätzlich freie Zugang zu den Gerichten und die Öffentlichkeit der Verhandlungen sind wichtige Grundsätze. Wir müssen gleichzeitig die Sicherheit der Bediensteten, Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besuchern auch in der Zukunft gewährleisten. Die Maßnahmen stärken diese Sicherheitsaspekte an den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und erhalten dabei das Gleichgewicht zwischen Offenheit auf der einen und den Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite. Gleichzeitig legt der Senat mit diesem Beschluss ein klares Bekenntnis zum Standort des Amtsgerichts Harburg ab."

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "Natürlich verändert die Corona-Pandemie auch die Arbeitsweise der Gerichte. Raumbedarfe, die zum Teil schon vor der Pandemie in Planung und offenkundig nötig waren, werden jetzt noch deutlicher. Um für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Prozessbeteiligten und aller Besucherinnen und Besucher zu sorgen, nehmen wir nun knapp 15 Millionen Euro in die Hand, um beispielsweise spezifische Zugangskontrollen zu ermöglichen oder Büroflächen zu erweitern. Das Paket fügt sich gut ein in unsere Strategie zur Sanierung des städtischen Immobilienbestandes."

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften war im April 2017 ein grundlegendes Sicherheitskonzept entwickelt worden. Nach einer Situations- und Bedarfsanalyse wurde in der Folgezeit an mehreren Gerichtsstandorten in Hamburg umgebaut. Im vergangenen November wurde beispielsweise das Amtsgericht Hamburg-Barmbek modernisiert und erhielt unter anderem eine Eingangskontrolle mit Pförtnerdienst und der Möglichkeit zu Personenkontrollen.

2017 wurde auch eine mobile Einsatzgruppe aus 13 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern gebildet, die unter anderem bei gerichtlichen Terminen mit spezieller Gefahrenlage (zum Beispiel viele Verfahrensbeteiligte, hoher Publikumsandrang oder voraussichtliche Störung des Verfahrens) für eine Zugangssicherung mit Personen- und Gepäckkontrollen eingesetzt werden kann. Mit Beschluss des Haushaltsplans 2021/2022 werden die hierfür geschaffenen Stellen verstetigt.

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