Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Der neue Online-Dienst für den Bereich Arzneimittelsicherheit ist ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Hamburg. Bisher mussten Anträge per Post und E-Mail eingereicht werden. Ab sofort können Unternehmen alle erforderlichen Informationen sicher und schnell per Internet verwalten und übermitteln. Die Behörden erhalten dadurch einen besseren und schnelleren Überblick und es können zukünftig Übertragungsfehler vermieden werden. Das kommt am Ende auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute."
Die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellerinnen und -herstellern sowie pharmazeutischer Unternehmen, Großhändlerinnen und -händlern sowie Gewebeeinrichtungen dient der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit. Bundesgesetze wie das Arzneimittelgesetz und internationale Richtlinien regeln, welche persönlichen Qualifikationen für Herstellung, Prüfung und Handel erforderlich sind. Jeder relevante Personalwechsel zur Arzneimittelsicherheit muss den Behörden gemeldet werden.
Der neue Online-Dienst wurde gemeinsam mit dem Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei entwickelt. "Unkomplizierte Verwaltungsleistungen für Unternehmen sind ein wichtiger Teil unserer Digitalstrategie. Auch hier gilt: Wir wollen Daten laufen lassen, nicht Nutzerinnen und Nutzer. Genau das ermöglicht dieser Online-Dienst im Bereich der Arzneimittelsicherheit. Ein weiterer Schritt in Richtung einfacher und zuverlässiger Kommunikation mit der Verwaltung", sagt Christian Pfromm, Chief Digital Officer der Freien und Hansestadt Hamburg und Leiter des Amtes für IT und Digitalisierung.
Hier geht es zu dem neuen Online-Dienst für die Arzneimittelbranche: Personalveränderung nach dem Arzneimittelgesetz