Im Kampf gegen Finanzbetrug und Korruption in der EU

Europäische Staatsanwaltschaft nimmt Arbeit in Hamburg auf

31. Mai 2021 Pressemitteilung

Durch organisierten und grenzüberschreitenden Finanzbetrug entsteht dem Haushalt der Europäischen Union Jahr für Jahr ein Schaden in Milliardenhöhe. Aufgabe der Ende 2017 per EU-Verordnung errichteten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) wird es künftig sein, die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Zum 1. Juni 2021 nimmt die EUStA auch am Sitz in Hamburg ihre Arbeit auf.

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Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: "Ich freue mich, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit nun endlich beginnen kann. Denn ihr Auftrag ist von besonderer Bedeutung für die gesamte Europäische Union. Der Schutz der EU-Mittel ist insbesondere zur Überwindung der Folgen der Corona Pandemie unerlässlich. Mit einem der fünf deutschen Dienstsitze wird der Rechtsstandort Hamburg nun durch eine weitere Europäische Einheit verstärkt. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit der EU und zur Sicherung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen."

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zuständig. Hierunter fallen etwa Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Die zentrale Dienststelle der EUStA befindet sich in Luxemburg und wird von der Europäischen Generalstaatsanwältin, Laura Codruţa Kövesi, geleitet. Zudem haben dort die Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (eine Person für jeden der 22 beteiligten EU-Mitgliedstaaten) ihren Dienstsitz. Als deutscher Europäischer Staatsanwalt wurde Herr Andrés Ritter ernannt, der zuvor Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Rostock war. Er ist einer der Stellvertreter der Europäischen Generalstaatsanwältin und übt zukünftig die Aufsicht über die in Deutschland geführten Verfahren der EUStA aus.

Auf lokaler Ebene obliegen den in den EU-Mitgliedstaaten tätigen sogenannten Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die konkreten Ermittlungen sowie gegebenenfalls die Anklageerhebung und -vertretung vor den nach nationalem Recht zuständigen Gerichten. In Deutschland stehen insgesamt elf Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an fünf Standorten („Zentren“) in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München bereit. Bei ihren Ermittlungen haben sie die gleichen Befugnisse wie nationale Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie können sich insbesondere auch der Unterstützung durch die deutschen Polizei- und Finanzbehörden bedienen.

In Hamburg werden Oberstaatsanwalt Jörg Schröder von der Staatsanwaltschaft Osnabrück und Staatsanwältin Catrin Knuth von der Staatsanwaltschaft Hamburg als Delegierte Europäische Staatsanwälte wirken.

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