1,1 Millionen Euro fürs Gemeinwohl

Justiz schüttet Bußgelder an gemeinnützige Einrichtungen aus

04. Oktober 2021 Pressemitteilung

Zweimal im Jahr werden in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Im Jahr 2020 standen dafür etwas mehr als 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 280 Organisationen erhielten Gelder aus dem Sammelfonds für Bußgelder.

  • Justiz und Verbraucherschutz
Geldscheine mit Taschenrechner
colourbox.de / mekcar

Dabei gab es hohe Zuweisungen für Organisationen der Not- und der Opferhilfe. Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e.V., WEISSER RING e.V., die ADAC-Luftrettung GmbH und Zweites Hamburger Frauenhaus e.V. wurden jeweils mit fünfstelligen Summen von mehr als 20.000 Euro unterstützt. Neben den Not- und Opferhilfen hat eine Institutionen im Bereich des Strafvollzugs mit mehr als 50.000 Euro die höchste Einzelzuwendung erhalten: der Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V. für straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige.

Ausgeschüttet werden die Beträge aus dem Sammelfonds in unterschiedlichen Fördergebieten wie beispielsweise Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. So gab es 2020 für insgesamt 23 der rund 280 Organisationen Einzelzuwendungen aus dem Bußgeldsammelfonds im fünfstelligen Bereich. Der Rest erhielt Zuwendungen im vierstelligen Bereich.

Justizsenatorin Anna Gallina: "Zahlreiche Vereine, Einrichtungen und Organisationen engagieren sich in unserer Stadt. Sie unterstützen zum Beispiel Menschen in Not, engagieren sich für straffällig gewordene Menschen und ihre Angehörigen, fördern die Bildung und den Austausch oder sind im Einsatz für Umwelt, Natur und Tiere. Ich freue mich deshalb, dass die Hamburger Justiz über den Sammelfonds für Bußgelder das Gemeinwohl und die vielen Engagierten auf so vielen Ebenen finanziell unterstützen kann."

Hintergrund

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gestaltet der Sammelfonds für Bußgelder dieses Verfahren besonders transparent. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den einzelnen Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.

Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Einrichtung einen Antrag auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn sie bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz registriert ist. Organisationen können die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung in wenigen Minuten online stellen. Weitere Informationen und der vollständige Bericht für 2020 kann hier abgerufen werden.

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