Dr. Oliver Krieg wurde 1974 in Schwedt/Oder geboren. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er 2008 in den höheren Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. 2010 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht Hamburg ernannt. 2013 wechselte er als Leiter des Justitiariats in die Justizbehörde. Im August 2017 kehrte Oliver Krieg an das Arbeitsgericht Hamburg zurück und war dort seitdem unter anderem für die Einführung der elektronischen Akte bei dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht zuständig. Ende 2017 wurde er zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Hamburg ernannt. Für das Arbeitsgericht war er seit Anfang 2018 auch als Güterichter tätig. Seit März 2021 ist er an das Landesarbeitsgericht Hamburg abgeordnet.
Justizsenatorin Anna Gallina: "Oliver Krieg ist eine sehr gute Wahl. Mit seiner Erfahrung und seiner fachlichen und persönlichen Qualifikation als Richter bringt er die besten Voraussetzungen für dieses wichtige Amt mit. Er hat bewiesen, dass er Führungsverantwortung übernehmen kann, und hat sich hier auch besonders stark in einem wichtigen Zukunftsthema für die Justiz engagiert, der Digitalisierung. Seine Eignung und sein Können stehen außer Zweifel. Ich wünsche ihm für das neue Amt alles Gute und weiterhin viel Erfolg."
Hintergrund zu den Gerichten
Die Hamburger Arbeitsgerichte sind insbesondere zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, für die Klärung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber:innen, aber auch für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten oder Tarifvertragsparteien. Insgesamt werden jährlich zwischen 11.000 und 13.000 Verfahren geklärt. Dabei ist in den allermeisten Fällen das Arbeitsgericht die Eingangsinstanz, das Landesarbeitsgericht befasst sich mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Hintergrund zur Richterwahl
In Hamburg werden Berufsrichter:innen vom Richterwahlausschuss (RWA) in geheimer Wahl gewählt. Auf der Basis dieses Vorschlags ernennt der Senat die Richter:innen. Der RWA hat 14 ordentliche, jeweils stimmberechtigte Mitglieder, sie setzen sich zusammen aus drei Senatsvertreter:innen, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richter:innen und zwei Rechtsanwält:innen bzw. – je nach Abstimmung – zwei Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter:innen. Er beschließt in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.